Abstract
Führungskräfte im Gesundheitswesen sind mehr als in allen anderen Berufszweigen zunächst Experten ihrer jeweiligen Fachdisziplin. Bereits gängige Funktionsbezeichnungen wie „Pflegedienstleitung (PDL)“, „Oberarzt“ oder „Ersthelferin“ deuten darauf hin, dass die Ausübung der Leitungsfunktion im Gesundheitswesen auch immer mit einer medizinischen und/oder pflegerischen Ausbildung bzw. Spezialisierung verbunden ist, wenn man von Managementfunktionen, beispielsweise in einer Klinikverwaltung, einmal absieht. Der Leiter einer technischen Entwicklungsabteilung hingegen muss nicht zwangsläufig Ingenieur sein, er könnte beispielsweise auch über eine Ausbildung als Physiker verfügen. Nicht wenige große Unternehmen werden von Geisteswissenschaftlern oder Juristen, statt von Betriebswirten geleitet. In der Banken‐ und Versicherungsbranche trifft man häufig auf Volkswirte in Leitungsfunktionen, wobei zu deren Expertise eher gesamtwirtschaftliche Zusammenhänge und nicht die Abläufe in einem einzelnen Betrieb zählen.
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Frodl, A. (2013). Führungsgrundlagen. In: Betriebsführung im Gesundheitswesen. Springer Gabler, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-8349-4300-2_1
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-8349-4300-2_1
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