Zusammenfassung
Das ProdSG sieht vor, dass nur sichere Produkte auf dem Markt bereitgestellt werden dürfen (§ 3 ProdSG). Hierbei werden unterschiedliche Anforderungen an den harmonisierten und den nicht-harmonisierten Produktbereich gestellt. Für Unternehmensvertreter ist hierbei vor allem entscheidend, unter welchen Voraussetzungen ein Produkt als „sicher“ zu bewerten ist. Auch das ProdSG erkennt an, dass Produktrisiken im modernen Wirtschaftsleben zugunsten des Nutzens der Produkte teilweise hinzunehmen sind. Eine absolute Sicherheit kann und wird weitgehend nicht verlangt, sondern nur die Minimierung möglicher Risiken im Rahmen der Verhältnismäßigkeit auf das rechtlich geforderte Maß.
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Lach, S., Polly, S. (2012). 6 Verbot der Bereitstellung unsicherer Produkte auf dem Markt. In: Produktsicherheitsgesetz. Springer Gabler, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-8349-4146-6_6
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-8349-4146-6_6
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Publisher Name: Springer Gabler, Wiesbaden
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Online ISBN: 978-3-8349-4146-6
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