Abstract
Bei der Frage der einkommensteuerlichen Behandlung von Veräußerungsvorgängen ist zunächst festzustellen, dass grundsätzlich nur solche Vermögenswertänderungen steuerlich beachtlich sind, die im Betriebsvermögen sowie im Privatvermögen – prinzipiell bei Erwerb des Wirtschaftsguts nach 2008 – im Rahmen der Einkünfte aus Kapitalvermögen anfallen. Sonstige Veräußerungsvorgänge im Privatvermögen (Vermögen, das in Verbindung steht mit den Überschusseinkunftsarten § 2 Abs. 1 Nr. 4, 6 und 7 EStG oder Vermögen, das nicht zur Einkünfteerzielung eingesetzt wird) sind hingegen grundsätzlich einkommensteuerlich irrelevant. Von letzterem Grundsatz gibt es jedoch zwei bedeutende Ausnahmen: Einkommensteuerlich beachtlich ist die Veräußerung von Kapitalgesellschaftsanteilen im Rahmen des § 17 EStG (unabhängig vom Zeitpunkt des Erwerbs der Anteile) sowie die Veräußerung von Wirtschaftsgütern im Rahmen des § 23 EStG (sog. private Veräußerungsgeschäfte).
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Dinkelbach, A. (2012). Behandlung von Veräußerungsvorgängen. In: Ertragsteuern. Gabler Verlag. https://doi.org/10.1007/978-3-8349-4123-7_10
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-8349-4123-7_10
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