Die Besteuerung der Unternehmensgewinne hängt von der zivilrechtlichen Form der Unternehmung ab. Grundsätzlich ist zu unterscheiden, ob ein Unternehmen steuerlich als transparent anzusehen ist, mit der Folge, dass nur die Unternehmer Steuersubjekte sind, oder ob auch das Unternehmen als Steuerpflichtiger der Besteuerung unterliegt. Dieser Teil behandelt daher zunächst den Dualismus der Personenunternehmen und der Kapitalgesellschaften. Steuerlich transparent sind Personenunternehmen. Dazu gehören das Unternehmen eines Gewerbetreibenden (Einzelunternehmen) und die Personengesellschaft. Kapitalgesellschaften dagegen sind steuerlich nicht transparent.

Neben der Besteuerung der laufenden Gewinne behandelt dieser Teil die Berücksichtigung von Verlusten und die aperiodischen Geschäftsvorfälle (Veräußerung und Beendigung). Ein einperiodiger Belastungsvergleich in Form einer Veranlagungssimulation zeigt die Steuerbelastung der verschiedenen Rechtsformen.

Schließlich wird erörtert, welche steuerlichen Folgen es hat, wenn die Rechtsform einer Unternehmung sich ändert oder wenn Unternehmensvermögen übertragen wird, weil mehrere Unternehmen zusammengefasst werden oder von einer Unternehmung andere Unternehmen abgespalten werden.