Zusammenfassung
Für den Betrieb einer Photovoltaikanlage sind die Umsatzsteuer, die Einkommensteuer und eingeschränkt auch noch die Gewerbesteuer diejenigen Steuerarten, welche grundlegende und auch regelmäßig wiederkehrende Bedeutung haben. Daneben gibt es aber weitere Steuerarten bzw. Besteuerungsformen, die zumindest zeitweise oder einmalig von Relevanz sein können. Deshalbwerden diese ebenfalls noch erläutert, auch wenn Sie als Betreiber einer Photovoltaikanlage damit (zumGlück) nicht täglich konfrontiert sein werden.
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Wittlinger, J. (2012). Weitere Steuerarten. In: Photovoltaikanlagen im Steuerrecht. Gabler Verlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-8349-3741-4_19
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Publisher Name: Gabler Verlag, Wiesbaden
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