Zusammenfassung
Zwar werden in der Literatur die Begriffe „Werbung“149 und „Marketing“ bisweilen synonym verwendet, doch bedeutet in der klassischen Betriebswirtschaftslehre der Begriff des Marketings keineswegs das Selbe wie in der Umgangssprache. Dementsprechend stellt Marketing kein Synonym für Werbung dar und ist auch nicht mit dem Begriff Public Relations gleichzusetzen. Es stellt vielmehr eine Art des Managements dar, dessen Ziel es ist, sich auf den Markt und die Bedürfnisse des Kunden einzustellen. Das Marketing beschäftigt sich damit, die Kunden zu analysieren, in Kategorien einzuteilen und für diese Kategorien jeweils ein zielgruppenkonformes Produkt anbieten zu können. Wenn also Marketing per Internet betrieben wird, so bedeutet dies, dass durch die Struktur des Internets nunmehr der oben genannte Bereich im Rahmen der Kundenkommunikation erweitert wird und damit neue Anknüpfungspunkte und neue Möglichkeiten für die Analyse und Ansprache der Zielgruppe bietet.150
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© 2012 Gabler Verlag | Springer Fachmedien Wiesbaden
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Wien, A. (2012). Werbung im Netz. In: Internetrecht. Gabler Verlag. https://doi.org/10.1007/978-3-8349-3565-6_4
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