Zusammenfassung
In dem Energiewirtschaftsgesetz fordert der Gesetzgeber, dass die Allgemeinheit möglichst sicher, preisgünstig, verbraucherfreundlich, effizient und umweltfreundlich mit Elektrizität versorgt wird [1]. In der nachgeschalteten Netzentgeltverordnung wird weiterhin festgelegt, dass die Netzkosten verursachungsgerecht aufzuschlüsseln sind. Damit korrespondierend sind dann nachvollziehbar die Netzentgelte zu bilden, die auch als Netznutzungsentgelte bezeichnet werden. In Anlehnung an diese Forderungen werden ebenfalls die Preise bei den Erzeugern bzw. die Entgelte bei den Lieferanten ermittelt; allerdings erfolgt dort keine behördliche Prüfung, da auf diesen Märkten der Wettbewerb regulierend wirkt. Zunächst gilt es, die Basisgröße – die Kosten – zu betrachten.
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Heuck, K., Dettmann, KD., Schulz, D. (2010). Investitionsrechnung und Wirtschaftlichkeitsberechnung für elektrische Anlagen. In: Elektrische Energieversorgung. Vieweg+Teubner. https://doi.org/10.1007/978-3-8348-9761-9_13
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-8348-9761-9_13
Publisher Name: Vieweg+Teubner
Print ISBN: 978-3-8348-0736-6
Online ISBN: 978-3-8348-9761-9
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