Zusammenfassung
Nachdem das Unternehmen sich um die Beteiligung an einer Öffentlichen Ausschreibung beworben hat, veranlasst der ÖAG, dass die Vergabeunterlagen an den Unternehmer versandt werden. Alternativ erhält der Unternehmer die Unterlagen dadurch, dass er sich diese von einem Internetportal herunterlädt. Mit dem Zugang der Vergabeunterlagen wird das Unternehmen zum Bewerber. Das Verfahren, das sich der Unternehmer im weiteren unterwirft, ist sehr formell und kleine Fehler können bereits zur Nichtberücksichtigung seines Angebotes führen.
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Belke, A. (2012). Vergabeunterlagen. In: Vergabepraxis für Auftragnehmer. Vieweg+Teubner Verlag. https://doi.org/10.1007/978-3-8348-8310-0_4
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