Zusammenfassung
Vertaktete Fahrplansysteme gehören bei vielen Bahnunternehmen seit Jahrzehnten zum Standard im Personenverkehr. Die Umsetzung eines Taktfahrplans ist kein reines Problem der Fahrplankonstruktion, sondern hat vielfältige Einflüsse auf die Gestaltung der Infrastruktur und die Betriebsabwicklung. Der Taktfahrplan wird daher hier in einem eigenständigen Hauptabschnitt behandelt. Das Grundprinzip des Taktfahrplans besteht darin, dass alle Züge einer vertakteten Linie im Abstand einer vorgegebenen Taktzeit in den Fahrplan eingelegt werden, so dass sich ein sehr systematisch aufgebautes Fahrplangefüge ergibt. Übliche Taktzeiten im Regional- und Fernverkehr sind 30, 60 und 120 min; bei Stadtschnellbahnen liegen die Taktzeiten meist zwischen 5 und 20 min. Mit der Festlegung der Lage einer Fahrplantrasse liegen sämtliche Fahrplantrassen einer Linie für diese Richtung fest. Durch die Überlagerung der mit der gleichen Taktzeit verkehrenden Züge der Gegenrichtung entspricht der zeitliche Abstand zwischen den Begegnungspunkten beider Richtungen der halben Taktzeit. Wenn die Lage der Begegnungspunkte nicht frei gewählt werden kann, z. B. durch Kreuzungen auf eingleisigen Strecken oder Abhängigkeiten bei den Zugwendungen in den Endpunkten der Linie, liegt mit den Fahrplantrassen einer Richtung auch die Lage aller Fahrplantrassen der Gegenrichtung fest.
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Pachl, J. (2013). Taktfahrplan. In: Systemtechnik des Schienenverkehrs. Springer Vieweg, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-8348-2587-2_7
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