Zusammenfassung
In 1960 hatte die Bundesbank auf Drängen der Kreditinstitute verfügt, dass automationsgerechte Belege das einheitliche Maß DIN A6 haben müssen. Im gleichen Jahr hatte bekanntlich Minister Stücklen im Parlament dem einteiligen Beleg zugestimmt, die Mikroverfilmung konnte bei der Einführung einteiliger Belege zur Nachforschung und Archivierung genutzt werden. Die Kreditwirtschaft brauchte bis 1970, um die Richtlinien für einheitliche Formularvordrucke und zur Einführung der Bankleitzahlen zu bestimmen. Der erste Belegleser am Markt mit einer Mikrofilmaufzeichnung war die IBM 3890, angekündigt 1973. Einerseits hatte man die technischen Entwicklungsmöglichkeiten überschätzt, andererseits war das BPM nicht bereit, einen einteiligen Beleg auch ohne Mikroverfilmung im Belegleser einzuführen. Organisatorische Überlegungen wurden in den Unterlagen im Bundesarchiv nicht gefunden und sind wohl auch nicht bis zu Ende gedacht worden.
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Schröder, H. (2012). Schlussbetrachtungen. In: EDV-Pionierleistungen bei komplexen Anwendungen. Vieweg+Teubner Verlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-8348-2415-8_10
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