Zusammenfassung
Ausschachtungen und Gründungsarbeiten neben bestehenden Bauwerken sowie Unterfangungen bestehender Bauwerksteile müssen so geplant und ausgeführt werden, dass die Standsicherheit dieser Gebäude gewährleistet bleibt und dass Bauwerke keine schädlichen Bewegungen erleiden. Es müssen also für die bestehenden Bauwerke die Grenzzustände der Tragfähigkeit und der Gebrauchstauglichkeit vom Planenden der neuen Baumaßnahme nachgewiesen werden. Nach BGB, § 909, darf ein Grundstück nicht in der Weise vertieft werden, dass der Boden des Nachbargrundstücks die erforderliche Stütze verliert, es sei denn, dass für eine genügende, anderweitige Befestigung gesorgt wird.
Bei Ausschachtungen geht es um die Ausbildung von Baugruben neben bestehenden Bauwerken. Als Unterfangung bezeichnet man eine Maßnahme, durch die der Gründungshorizont eines bestehenden Bauwerks an einzelnen Stellen oder insgesamt tiefer gelegt wird. Von Unterfahrungen spricht man, wenn unter einem bestehenden Bauwerk, unmittelbar unter den Fundamenten, ein Tunnel oder Stollen gebaut wird, und dazu Unterfangungs- und Abfangungsarbeiten erforderlich sind.
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Schmidt, HH., Buchmaier, R.F., Vogt-Breyer, C. (2014). Sicherung bestehender Bauwerke. In: Grundlagen der Geotechnik. Springer Vieweg, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-8348-2141-6_21
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