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Analyse der Länderhaushalte im deutschen Justizvollzug

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Evaluation des Justizvollzugs
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Auszug

Ein Ländervergleich des deutschen Justizvollzuges ist dringend notwendig, um ineffiziente Vollzugsmethoden zu verbessern oder aber einzustellen und die Anwendung erfolgreicher Methoden auszubauen. Ein Wettbewerb konkurrierender Vollzugsysteme ist dabei ausgesprochen wünschenswert, auch aus ethischer und moralischer Sicht. Dieser Wettbewerb kann nicht nur der Verbesserung des Gemeinwohls durch eine geringere Steuerlast oder durch Reallokation knapper Ressourcen in andere Bereiche wie zum Beispiel der Bildung oder der Gesundheit dienen, sondern auch im Interesse aller Beteiligten unmittelbar Kriminalität senken. Sicher streben auch die meisten Inhaftierten ein Leben ohne Delinquenz an, so dass die Identifikation von Behandlungsmaßnahmen und Vollzugsmethoden, welche kostengünstig sind und/oder zur Reduzierung von Kriminalität führen, im Interesse aller Beteiligten stattfinden muss. Die Analyse von Länderhaushalten und die hier vorgestellten öffentlich zugänglich Daten sind dabei ein wichtiger Schritt.

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Literature

  1. Nordrhein-Westfalen 2004: Personalausgaben (Hauptgruppe 4): 297.131.994 Euro, 30% Versorgungsleistungen entsprachen 89.139.598 Euro und die Beihilfen betrugen 12.852.975 Euro. Die Daten wurden uns per Email von dem nordrhein-westfälischen Justizministerium bzw. Herrn Magnus Pehle übermittelt.

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  2. Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens „Bau-und Liegenschaftsbetrieb des Landes Nordrhein-Westfalen/Bau-und Liegenschaftsbetrieb NRW“ (Bau-und Liegenschaftsbetriebsgesetz — BLBG), vom 12. Dezember 2000.

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  3. Im Anhang A.9 und Anhang A.10 sind auch die exakten Daten des Jahres 2002 und 2003 abgedruckt. Die Analyse der Tageshaftkosten des Jahres 2001 ist in Meyer (2003) nachzulesen.

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  4. Vgl. Meyer (2003), S. 9.

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  5. S. hierzu auch Spengler (2004).

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  6. Suhling u. Schott (2001) bzw. Suhling (2003) vermuten folgende Kriterien: Richtlinien der Landesjustizministerien bzw. der Generalstaatsanwälte zum Entscheidungsverhalten, Personalentscheidungen bei der Auswahl von Behördenleitern und Generalstaatsanwälten, regionale Besonderheiten in der Arbeit der Gerichtshilfe, regionale Unterschiede in den Möglichkeiten, den Täter-Opfer-Ausgleich als Alternative zu dem herkömmlichen Strafverfahren einzusetzen, landesspezifische oder regionale Fortbildungsangebote, regionalspezifische Traditionen des staatsanwaltschaftlichen Entscheidungsverhaltens.

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  7. Erste Versuche der Einführung einer Kosten-Leistungsrechnung im Justizsystem in Berlin dokumentieren Meinen et al. (2003). Auch in anderen Bundesländern werden ähnliche Projekte durchgeführt. Mecklenburg-Vorpommern setzt in der Justizvollzugsanstalt Bützow und der Jugendanstalt Neustrelitz seit 2001 bzw. seit 2004 eine Kosten-Leistungsrechnung um. Die Haushaltsmittel sind in einem eigenständigen Kapitel getrennt von den anderen Anstalten verbucht. E-benso ist Niedersachsen bestrebt, die für den Justizvollzug erbrachten Kosten einem möglichen Output gegenüberzustellen. So werden durch die Einführung des LoHN-JV, d.h. „Leistungsorientierte Haushaltswirtschaft Niedersachsen — im Justizvollzug“, folgende Projekte in Angriff genommen: Kosten-Leistungsrechnung, Controlling, Berichtswesen sowie eine outputorientierte (Wirkungs-) Steuerung mit einem Zielsystem und Zielvereinbarungen. S. hierzu „Einheitliches Niedersächsisches Vollzugskonzept“ (2004) des niedersächsischen Justizministeriums.

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  8. Quelle: Mbl. NW. Nr. 51 v. 07.08.1998, S. 927. Danach waren für die Laufbahngruppen des mittleren Dienstes 53.439 DM und für den einfachen Dienst 46.137 DM angesetzt worden (Quelle, letzter Zugriff am 15.08.2007: www.brd.nrw.de/BezRegDdorf/autorenbereich/Dezernat_14/PDF/7Leistungsbilanz_und_Kostenrechnung_1998.pdf).

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(2008). Analyse der Länderhaushalte im deutschen Justizvollzug. In: Evaluation des Justizvollzugs. Physica-Verlag HD. https://doi.org/10.1007/978-3-7908-1996-0_4

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