Auszug
Rückstände von Pflanzenschutzmitteln in Lebensmitteln können ein gesundheitliches Risiko für den Verbraucher darstellen. Deshalb werden zu ihrer Begrenzung Höchstgehalte gesetzlich festgelegt1. Von der amtlichen Lebensmittelüberwachung wird ihre Einhaltung überprüft. Nach § 9 (Pflanzenschutz- oder sonstige Mittel) des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) ist es verboten, Lebensmittel gewerbsmäßig in den Verkehr zu bringen, wenn in oder auf ihnen Pflanzenschutzmittel im Sinne des Pflanzenschutzgesetzes oder deren Abbau- oder Reaktionsprodukte vorhanden sind, welche die festgesetzten Höchstgehalte überschreiten.
Wegen der analytischen Unsicherheit werden Höchstgehaltüberschreitungen erst dann beanstandet, wenn sie um eine definierte analytische Streubreite über dem Höchstgehalt liegen. In diesem Bericht werden jedoch alle Messwerte über den Höchstgehalten als Höchstgehaltüberschreitungen betrachtet.
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Brandt, P. (2005). Bericht über Rückstände von Pflanzenschutzmitteln in Lebensmitteln. In: Brandt, P. (eds) Berichte zur Lebensmittelsicherheit 2005. BVL-Reporte, vol 1,3. Birkhäuser Basel. https://doi.org/10.1007/978-3-7643-8405-0_1
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Publisher Name: Birkhäuser Basel
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