Zusammenfassung
Durch die vorstehend geschilderten Reinigungsverfahren, den Absiebanlagen und den Absetzanlagen, wird nur ein Teil der suspendierten Stoffe aus dem Abwasser entfernt. Es verbleiben darin die feineren Schwebestoffe, die kolloidgelösten Stoffe und die gelösten Stoffe. Die im Abwasser nach der mechanischen Reinigung noch enthaltenen Stoffe sind zum größeren Teile organischer Natur, und von ihnen haben etwa die Hälfte kolloidalen Charakter. Infolgedessen ist das so vorbehandelte Wasser noch fäulnisfähig, d. h. es unterliegt der stinkenden Fäulnis unter Schwefelwasserstoffbildung. Die Fäulniserscheinungen können verhindert werden, wenn das gereinigte Abwasser in dem Vorfluter eine entsprechende Verdünnung erfährt. Ist der Vorfluter infolge sehr geringer Wasserführung dazu aber nicht in der Lage, oder ist die Einleitung von fäulnisfähigem Wasser aus anderen Gründen ausgeschlossen, so muß das Abwasser in vollkommener Weise gereinigt werden, d. h. auch die organischen Stoffe müssen aus dem Abwasser entfernt werden. Die Beseitigung oder Minderung derartiger Stoffe beruht auf physikalisch-chemischen Vorgängen und auf der Mitwirkung von Kleinlebewesen. Da die letzteren für die Reinigungsvorgänge charakteristisch sind, so bezeichnet man diese Verfahren als biologische Reinigungsverfahren.
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Schrifttum
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Geißler-Dresden, W. (1933). Biologische Reinigung. In: Kanalisation und Abwasserreinigung. Handbibliothek für Bauingenieure, vol 6. Springer, Vienna. https://doi.org/10.1007/978-3-7091-9988-6_22
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