Zusammenfassung
Der Gerichtsarzt muß die schwierige Phänomenologie des Schmerzes beherrschen, um den an ihn gestellten Aufgaben gerecht werden zu können; er muß imstande sein, soweit es überhaupt in den Bereich menschlichen Könnens und Wissens fällt, die Realität angegebener Schmerzen zu erkennen, Übertreibungen auf das richtige Maß zurückzuführen und die Vortäuschung von Beschwerden zurückzuweisen. Er muß oft auf Grund der Schmerzen die Diagnose stellen, beziehungsweise durch richtige Wertung der Schmerzen die Diagnose stützen; auf Grund der Diagnose hat er dann in foro sein Gutachten abzugeben. Es gibt zahlreiche Fälle auf dem Gebiete der Strafrechts- und der Zivilrechtspraxis, in denen die gerichtsärztliche Beurteilung von Schmerzen eine Rolle spielt.
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Dieses Kapitel ist Teil des Digitalisierungsprojekts Springer Book Archives mit Publikationen, die seit den Anfängen des Verlags von 1842 erschienen sind. Der Verlag stellt mit diesem Archiv Quellen für die historische wie auch die disziplingeschichtliche Forschung zur Verfügung, die jeweils im historischen Kontext betrachtet werden müssen. Dieses Kapitel ist aus einem Buch, das in der Zeit vor 1945 erschienen ist und wird daher in seiner zeittypischen politisch-ideologischen Ausrichtung vom Verlag nicht beworben.
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Michel, R. (1926). Die gerichtsärztliche Beurteilung der Schmerzen. In: Das Schmerzproblem und Seine Forensische Bedeutung. Springer, Vienna. https://doi.org/10.1007/978-3-7091-9931-2_5
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-7091-9931-2_5
Publisher Name: Springer, Vienna
Print ISBN: 978-3-7091-9684-7
Online ISBN: 978-3-7091-9931-2
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