Zusammenfassung
Über die Dauer der Pneumothoraxbehandlung lassen sich ebenso schwer wie über Pausen und Luftmengen allgemein gültige Regeln aufstellen. Die Entscheidung, wann ein Pneumothorax aufgelassen werden soll, ist wohl die schwierigste der Pneumothoraxbehandlung überhaupt. Im allgemeinen richtet sich die Dauer einer Pneumothoraxbehandlung nach Art und Ausdehnung des Prozesses, nach der Größe der Kaverne. Eine regelmäßige Untersuchung des Sputums ist ein unbedingtes Gebot. Denn nach der dauernden Bacillen- bzw. Sputumfreiheit richtet sich die Dauer der Pneumothoraxbehandlung. Das Sputum soll mindestens ein Jahr lang bacillenfrei sein, bevor man sich zur Auflassung des künstlichen Pneumothorax entschließt, keinesfalls sollte jedoch ein Pneumothorax kürzer als 11/2 Jahr getragen werden. Ebenso wie zu Beginn der Behandlung ist gegen das Ende zu eine oftmalige Röntgenuntersuchung unbedingt erforderlich. Die Röntgen-untersuchung soll gegen Ende der Füllungszeit am besten immer vor den Füllungen vorgenommen werden, damit man über das Aussehen der Lunge in ausgedehntem Zustand Aufschluß bekommen kann. Wie die Erstanlegung unbedingt der Anstalt vorbehalten bleiben soll, wäre es dringend wünschenswert, die Kranken auch zur Auflassung einem Krankenhaus bzw.
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Mayrhofer, H. (1932). Dauer der Pneumothoraxbehandlung. In: Indikation und Technik des künstlichen Pneumothorax. Springer, Vienna. https://doi.org/10.1007/978-3-7091-9930-5_11
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