Zusammenfassung
Wenn wir von Heilung der Gonorrhoe sprechen, so meinen wir damit, daß die Ansteckungsfähigkeit der infizierten Frau erloschen ist. Dabei können postgonorrhoische klinische Symptome noch weiter bestehen oder nicht. Die Heilung darf demnach nur ausgesprochen werden, wenn nach Aussetzen der Behandlung und nach physiologischer oder künstlicher Provokation bei wiederholter Untersuchung Gonokokken in den Sekreten nicht mehr gefunden werden. Wir verlangen wiederholte mikroskopische Untersuchung des Sekretabstriches nach der Regel und nach Provokation. Letztere wird in der Weise durchgefiihrt, daß durch drei Tage hindurch täglich Reizinstillationen mit Lugolscher Lösung und vom zweiten Tag an täglich Abstrichpräparate gemacht werden. Wenn diese negativ ausfallen, wird noch eine intravenöse Vakzineinjektion gemacht und daraufhin abermals der Abstrich aus Harnröhre und Uterus durch zwei Tage auf Gonokokken untersucht. In verdächtigen Fällen muß diese Prüfung mehrmals wiederholt und das Züchtungsverfahren auf künstlichem Nährboden herangezogen werden. Neuerdings scheint außer der Bakterioskopie und der Kultur auch einem serologischen Verfahren große Bedeutung zuzukommen, indem durch die BordetGengousche Komplementbindung fast alle Fälle von Gonorrhoe, unabhängig von Ort, Stadium und Schwere der Erkrankung erkannt werden können.
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Franz, R. (1927). Schlußbemerkungen. In: Die Gonorrhoe des Weibes. Springer, Vienna. https://doi.org/10.1007/978-3-7091-9908-4_11
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-7091-9908-4_11
Publisher Name: Springer, Vienna
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