Zusammenfassung
Die Beseitigung konsensmäßig hergestellter Gebäudebestandteile kann nicht schon deshalb, weil dieselben den Vorschriften einer später in Wirksamkeit getretenen Bauordnung nicht entsprechen, sondern nur dann verfügt werden, wenn das neue Gesetz die Beseitigung von derlei Anlagen auch bei bestehenden Gebäuden verordnet.
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Dieses Kapitel ist Teil des Digitalisierungsprojekts Springer Book Archives mit Publikationen, die seit den Anfängen des Verlags von 1842 erschienen sind. Der Verlag stellt mit diesem Archiv Quellen für die historische wie auch die disziplingeschichtliche Forschung zur Verfügung, die jeweils im historischen Kontext betrachtet werden müssen. Dieses Kapitel ist aus einem Buch, das in der Zeit vor 1945 erschienen ist und wird daher in seiner zeittypischen politisch-ideologischen Ausrichtung vom Verlag nicht beworben.
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Torggler, F. (1929). Baupolizei. In: Erkenntnisse des Verwaltungsgerichtshofes in Bausachen. Springer, Vienna. https://doi.org/10.1007/978-3-7091-9855-1_4
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