Zusammenfassung
Mit der Behauptung, daß das Handelsrecht keine analoge Anwendung auf Nichthandelssachen zuläßt, wird nur ein Folgesatz eines angeblichen allgemeinen Grundsatzes ausgesprochen. Die längste Zeit wurde nämlich gelehrt, daß Ausnahmsvorschriften und Rechtssätze des Sonderrechts, des ius singulare, keiner analogen Erweiterung fähig sind.
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Dieses Kapitel ist Teil des Digitalisierungsprojekts Springer Book Archives mit Publikationen, die seit den Anfängen des Verlags von 1842 erschienen sind. Der Verlag stellt mit diesem Archiv Quellen für die historische wie auch die disziplingeschichtliche Forschung zur Verfügung, die jeweils im historischen Kontext betrachtet werden müssen. Dieses Kapitel ist aus einem Buch, das in der Zeit vor 1945 erschienen ist und wird daher in seiner zeittypischen politisch-ideologischen Ausrichtung vom Verlag nicht beworben.
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Pisko, O. (1935). Die angebliche Unzulässigkeit einer analogen Ausdehnung von Ausnahmsvorschriften und von Normen des Sonderrechtes (ius singulare). In: Handelsgesetze als Quelle des bürgerlichen Rechtes. Springer, Vienna. https://doi.org/10.1007/978-3-7091-9842-1_2
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-7091-9842-1_2
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