Zusammenfassung
Nicht immer kann aus dem bruchstückartigen Charakter der Regelung eines Gegenstandes geschlossen werden, daß der Gesetzgeber bei den dieser Regelung einbezogenen Tatbeständen dem Elemente der Kaufmanns- oder Handelsgeschäftseigenschaft Erheblichkeit für die angeordnete Rechtsfolge beigelegt hat, also die Rechtsähnlichkeit eines dieser Elemente entbehrenden Tatbestandes verneint. Die Aufnahme einer Vorschrift in einen eine bloß fragmentarische Regelung des behandelten Gegenstandes anstrebenden Teil des HGB. muß nämlich nicht immer auf die — einer analogen Anwendung der Vorschrift auf Nichtkauf leute oder Nichthandelsgeschäfte entgegenstehende — Absicht des Gesetzgebers zurückgeführt werden, gerade für den geregelten Tatbestand eine den Eigentümlichkeiten und besonderen Bedürfnissen des Handelsverkehrs angepaßte Norm aufzustellen. Sehr häufig bietet nämlich die besondere Beschaffenheit des Tatbestandes (s. unten § 18), der Inhalt des Zivilrechts (s. unten § 19) oder die Beziehung der aufgenommenen Vorschrift zu einer anderen (s. unten § 20) — teils schon allein, teils in Verbindung mit den Gesetzesmaterialien — eine ausreichende Erklärung dafür, daß der Gesetzgeber einen bestimmten Tatbestand in die bloß bruchstückartige Regelung eines Gegenstandes einbezogen hat.
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Dieses Kapitel ist Teil des Digitalisierungsprojekts Springer Book Archives mit Publikationen, die seit den Anfängen des Verlags von 1842 erschienen sind. Der Verlag stellt mit diesem Archiv Quellen für die historische wie auch die disziplingeschichtliche Forschung zur Verfügung, die jeweils im historischen Kontext betrachtet werden müssen. Dieses Kapitel ist aus einem Buch, das in der Zeit vor 1945 erschienen ist und wird daher in seiner zeittypischen politisch-ideologischen Ausrichtung vom Verlag nicht beworben.
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Pisko, O. (1935). II. Zulässigkeit der Analogie trotz bruchstückartiger Regelung des Gegenstandes. In: Handelsgesetze als Quelle des bürgerlichen Rechtes. Springer, Vienna. https://doi.org/10.1007/978-3-7091-9842-1_17
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-7091-9842-1_17
Publisher Name: Springer, Vienna
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