Zusammenfassung
Reichliche Gelegenheit zu einer analogen Anwendung auf Nichtkaufleute und Nichthandelsgeschäfte bieten die Bestimmungen des dritten Titels („Von dem Kommissionsgeschäfte“), des vierten Titels („Von dem Speditionsgeschäfte“) und des fünften Titels („Von dem Frachtgeschäfte“) des vierten Buches des HGB. Viele dieser Bestimmungen sprechen allerdings nur Rechtssätze aus, die bereits im ABG. ausgesprochen sind oder sich als Folgesätze einer Regel des bürgerlichen Rechts darstellen. Solche Rechtssätze enthalten: Art. 361, 367, 380, soweit dort nicht der Kommissionär, bzw. Spediteur zur Anwendung der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns verpflichtet wird (s. §§ 1009, 1012, 1298 ABGB); Art. 362 (s. §§ 100911016 ABGB); Art. 368 I; Art. 371 I, 381 I (s. § 1014 ABGB.) mit Ausnahme der Bestimmung, daß der Kommissionär auch Vergütung für die Benützung der Lagerräume und der Transportmittel sowie für die Arbeit seiner Leute verlangen kann;2 Art. 369 I, II (Unbefugte Vorschuß- und Kreditgewährung);3 Art. 372, 381 II (s. § 1009 ABGB); Art. 393, soweit dort nicht dem Absender eine von einem subjektiven Verschulden unabhängige Haftung auferlegt wird; Art. 370 I und II (keine gesetzliche Haftung des Kommissionärs für Erfüllung seitens des Drittkontrahenten, Inhalt einer solchen vom Kommissionär übernommenen Haftung); Art. 373 (Art der Indossierung eines angekauften Wechsels),4 Art. 399,5 Art. 400, soweit er dem Frachtführer eine Haftung für seine Erfüllungsgehilfen auferlegt (§ 1313a ABGB); Art. 401 1, der ja bloß einen Folgesatz der allgemeinen Regel des § 1313 a ausspricht; endlich Art. 365 (mit Ausnahme des dort gewährten Rechts auf die gerichtliche Feststellung des Zustandes des Gutes im Wege des in Art. XLIV EG. zur ZPO. geregelten Verfahrens) und Art. 366 I (Art. 387).
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Dieses Kapitel ist Teil des Digitalisierungsprojekts Springer Book Archives mit Publikationen, die seit den Anfängen des Verlags von 1842 erschienen sind. Der Verlag stellt mit diesem Archiv Quellen für die historische wie auch die disziplingeschichtliche Forschung zur Verfügung, die jeweils im historischen Kontext betrachtet werden müssen. Dieses Kapitel ist aus einem Buch, das in der Zeit vor 1945 erschienen ist und wird daher in seiner zeittypischen politisch-ideologischen Ausrichtung vom Verlag nicht beworben.
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Pisko, O. (1935). II. Kommissionsgeschäft, Speditionsgeschäft, Frachtgeschäft. In: Handelsgesetze als Quelle des bürgerlichen Rechtes. Springer, Vienna. https://doi.org/10.1007/978-3-7091-9842-1_12
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