Zusammenfassung
Um der Forderung zu genügen, schon am Anfang der Grundlegung einer Wissenschaft ihren Gegenstand, dessen Seinsstruktur erst im Zuge der ganzen Erörterung aufgeklärt werden kann, begrifflich zu bestimmen, haben wir den sozialen Verband als „zwischenmenschlich gebildete Ganzheit“ definiert. Diese Definition mußte bis jetzt ohne nähere Begründung bleiben, weil unser bisheriges Bestreben auf die grundsätzliche Aufklärung des Problems des Wirklichseins eines idealen Gegenstandes überhaupt gerichtet war. Nunmehr können wir unseren Blick von der allgemeinen Problematik der konkret-idealen Geistesgebilde ab- und der spezifischen Sphäre des sozialen Daseins zuwenden, um die Seinsart des sozialen Verbandes zu betrachten und uns ihrer eingehenden Aufklärung zu widmen. Diese Erörterung der Seinsstruktur des sozialen Verbandes erfolgt in unmittelbarem Anschluß an die im vorigen Kapitel durchgeführte Untersuchung des Wirklichkeitsproblems des idealen Gegenstandes. Demnach muß die ontologische Eigenschaft, die den sozialen Verband erst als solchen erkennen läßt, auf Grund einer genauen Analyse des ihn fundierenden Wirklichkeitsbodens ermittelt werden.
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Literatur
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Derselbe: Die Einheit des rechtlichen Weltbildes, 1923, S. 77ff. In einer seiner neuesten Veröffentlichungen stellt Verdross diesen Sachverhalt in folgender Weise bildlich dar: „Mit seinem Haupte weist es (das positive Recht) über sich hinaus auf die Welt der Werte, aus der es erst seine normative Geltung herleiten kann, mit seinen Füßen steht es dagegen auf dem festen soziologischen Boden des tatsächlichen Verlaufes menschlicher Handlungen“. (Die allgemeinen Rechtsgrundsätze als Völkerrechtsquelle. Gesellschaft, Staat und Recht, S. 358.)
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Dieses Kapitel ist Teil des Digitalisierungsprojekts Springer Book Archives mit Publikationen, die seit den Anfängen des Verlags von 1842 erschienen sind. Der Verlag stellt mit diesem Archiv Quellen für die historische wie auch die disziplingeschichtliche Forschung zur Verfügung, die jeweils im historischen Kontext betrachtet werden müssen. Dieses Kapitel ist aus einem Buch, das in der Zeit vor 1945 erschienen ist und wird daher in seiner zeittypischen politisch-ideologischen Ausrichtung vom Verlag nicht beworben.
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Otaka, T. (1932). Das Wirklichsein des sozialen Verbandes. In: Grundlegung der Lehre vom sozialen Verband. Springer, Vienna. https://doi.org/10.1007/978-3-7091-9839-1_4
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