Zusammenfassung
Bei der Beurteilung der Klausel „freibleibend“ ist zu unterscheiden, ob ein Offert mit dieser Klausel gestellt wurde, oder ob ein Vertrag mit der Klausel geschlossen wurde. Im ersteren Falle stehen dem Verkäufer weitergehende Rechte zu, im letzteren Falle besteht die kontraktliche Gebundenheit der Kontrahenten mit verschiedenen aus der Klausel sich ergebenden Rechten.
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Dieses Kapitel ist Teil des Digitalisierungsprojekts Springer Book Archives mit Publikationen, die seit den Anfängen des Verlags von 1842 erschienen sind. Der Verlag stellt mit diesem Archiv Quellen für die historische wie auch die disziplingeschichtliche Forschung zur Verfügung, die jeweils im historischen Kontext betrachtet werden müssen. Dieses Kapitel ist aus einem Buch, das in der Zeit vor 1945 erschienen ist und wird daher in seiner zeittypischen politisch-ideologischen Ausrichtung vom Verlag nicht beworben.
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© 1929 Julius Springer in Vienna
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Bouffier, W. (1929). Besondere Klauseln. In: Die Klauseln im Kaufvertrag. Betriebswissenschaftliche Forschungen des Wirtschaftsverkehrs, vol 1. Springer, Vienna. https://doi.org/10.1007/978-3-7091-9789-9_2
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