Zusammenfassung
Der Nachweis des Todeszeitpunktes ist eine konventionelle Festlegung aus rechtsmedizinischen und auch juristischen Gründen, da der Zeitpunkt des Todes mit zahlreichen Rechtsfolgen verbunden ist (Spann 1973). Es wird weniger der Todeszeitpunkt selbst bestimmt als vielmehr entschieden, ob bei einem Individuum zweifelsfrei der Sterbevorgang begonnen hat oder nicht, da im Rahmen der Intensivpflege vor allem Teile der Vitalfunktionen apparativ unterstützt oder überbrückt werden. Denn Sterben ist kein punktioneller Vorgang, sondern eine sich zeitlich hinziehende Desintegration wichtiger Funktionssysteme (Neuhaus 1979). Käufer und Penin (1968) sprechen von effektiver Todeszeit bei der Hirntodbestimmung, weil man den genauen Zeitpunkt des Todeseintrittes für den Einzelfall niemals exakt bestimmen kann. Sie weisen darauf hin, daß dieses Problem rein empirisch und nur am großem Patientengut zu lösen ist bzw. gelöst wurde.
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Pendl, G. (1986). Der Zeitfaktor. In: Der Hirntod. Springer, Vienna. https://doi.org/10.1007/978-3-7091-8854-5_2
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