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Brandzeichen

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Zusammenfassung

Brandzeichen sind meist ein charakteristisches Merkmal von Wildhäuten und kennzeichnen Leder, das solche aufweist, als aus Wildhäuten hergestellt. Zur Kennzeichnung des Viehs auf seinen Besitzer wird das wildweidende Herdenvieh Nord- und Südamerikas, Australiens und Indiens mit glühenden Eisen stempeln gebrannt. Die dabei entstehende Brandwunde verheilt zwar allmählich wieder, hinterläßt aber eine dauernd sichtbare Narbe, den sogenannten Brand. Die Brandzeichen stellen ihrer Form nach Anfangsbuchstaben von Besitzernamen, Ziffern oder irgendwelche phantastische Gebilde dar und haben die Größe etwa einer Hand (Abb. 14). Seltener auf den Hals, meist auf den Schild des Tieres aufgedrückt, entwerten sie das Kernstück der Haut in sehr starkem Maße. Durch den starken Verleimungs- und Verbrennungsprozeß, der meist durch die ganze Dicke der Haut von der Narben- bis zur Fleischseite durchgeht, und die natürliche Vernarbung dieser Wunde am Körper des lebenden Tieres verliert die Haut an diesen Stellen vollkommen ihre Faserstruktur und nimmt eine harte, hornartige Beschaffenheit an. Die verhornten Stellen des Brandzeichens weichen nicht genügend, gehen im Äscher nicht genügend auf und bleiben deshalb bei der Gerbung häufig ungegerbt. Infolgedessen kann Leder aus Brandstellen häufig weder geschnitten noch sonstwie verarbeitet werden.

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Dieses Kapitel ist Teil des Digitalisierungsprojekts Springer Book Archives mit Publikationen, die seit den Anfängen des Verlags von 1842 erschienen sind. Der Verlag stellt mit diesem Archiv Quellen für die historische wie auch die disziplingeschichtliche Forschung zur Verfügung, die jeweils im historischen Kontext betrachtet werden müssen. Dieses Kapitel ist aus einem Buch, das in der Zeit vor 1945 erschienen ist und wird daher in seiner zeittypischen politisch-ideologischen Ausrichtung vom Verlag nicht beworben.

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© 1934 Julius Springer in Vienna

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Stather, F. (1934). Brandzeichen. In: Haut- und Lederfehler. Springer, Vienna. https://doi.org/10.1007/978-3-7091-7813-3_15

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