Zusammenfassung
In den Baugruben der Pfeiler IV und V der Eibbachbrücke bei Willmenrod (Abb. 94) stieg die Sohle auf18 und zwei in der Nähe stehende Häuser bekamen Risse. Man zog daraus nicht die Lehre, daß ein solcher Baugrund für durchlaufende Gewölbe ganz ungeeignet ist, sondern glaubte, durch schnelles Arbeiten allen Schwierigkeiten entgehen zu können. Die Pfeiler IV und V selten sich gleich nach dem Ausrüsten, aus den Bruchfugen im Gewölbe fielen Steine heraus. Es wurde neu eingerüstet und alles instand gesetzt. Nach dem zweiten Ausrüsten fing auch Widerlager VI an, sich zu setzen. Man stellte die Dammschüttung ein, die sich diesem Widerlager genähert hatte.
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Literatur
Z Fliegeiskamp, Zentralblatt der Bauverwaltung 7, 250 (1887), und Lubbers, ebendort 16, 310 (1896).
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© 1950 Springer-Verlag Wien
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Kern, R. (1950). Ungeeigneter Baugrund. In: Die Beurteilung von Schäden an Massivbrücken vom Standpunkte der Betriebssicherheit. Springer, Vienna. https://doi.org/10.1007/978-3-7091-7745-7_17
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-7091-7745-7_17
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