Zusammenfassung
Als Rasse oder Erbrasse bezeichnet der Genetiker eine Linie, die in einem oder mehreren bestimmten Erbmerkmalen von einem frei gewählten Standardtyp abweicht und die, wenigstens in den betrachteten Erbanlagen, eine reine Linie darstellt. In gewissem Maß deckt sich dieser Begriff mit der „Varietät“ des Systematikers. Nur daß hier die Zahl der erblichen Unterscheidungsmerkmale gegenüber dem Vergleichstyp nicht exakt experimentell ermittelt ist und auch in diesen Merkmalen die Gewähr der Erbreinheit nicht gegeben ist. Die Varietät ist nur durch die deskriptive Methode der systematischen Forschung definiert und daher zunächst nur ein phänotypischer Begriff. Dasselbe gilt für den grundlegenden Begriff der Systematik, die Art oder Species. Auch ihre Abgrenzung erfolgt zunächst rein deskriptiv. Das Artbild, das die Systematik als zur Beschreibung einer Art völlig zureichend entwirft, ist insofern eine Fiktion, als es der innerhalb der Art vorkommenden phänotypischen und, wie wir jetzt wissen, auch genotypischen Mannigfaltigkeit nicht gerecht werden kann. Trotzdem ist die Art zweifellos eine natürliche Einheit, die wichtigste natürliche Einheit, von der jede biologische Betrachtung immer wieder ihren Ausgang nehmen muß.
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Mainx, F. (1948). Vererbungslehre und Abstammungslehre. In: Einführung in die Vererbungslehre. Springer, Vienna. https://doi.org/10.1007/978-3-7091-7717-4_8
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