Zusammenfassung
Die Nettoprämien für eine Versicherung werden in solcher Höhe festgesetzt, daß der Erwartungswert ihres Barwertes gleich dem Erwartungswert des Barwertes der Versicherungsleistungen ist. Diese Übereinstimmung gilt für die gesamte Versicherungszeit, nicht aber für ein einzelnes Versicherungsjahr. Bei einer gegen Einmalprämie abgeschlossenen Versicherung, die sich über mehrere Jahre erstreckt, wird im ersten Jahr der Erwartungswert der Prämie überwiegen, während für die folgenden Jahre der Erwartungswert der Leistungen überwiegt, da ja keine weitere Prämie mehr gezahlt wird. Die Einmalprämie dient nur zu einem Teil der Deckung des Versicherungsrisikos im ersten Jahr, Andere Teile der Einmalprämie sind zur Deckung der Versicherungsrisiken der folgenden Jahre zu verwenden.
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Wolff, KH. (1970). Das Deckungskapital. In: Versicherungsmathematik. Springer, Vienna. https://doi.org/10.1007/978-3-7091-7681-8_6
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-7091-7681-8_6
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