Zusammenfassung
In zunehmendem Maße macht sich heute auf allen Gebieten der Technik der Übergang von der „Universalwerkzeugmaschine“ zu „universell verwendbaren Normbauteilen“ bemerkbar, die fallweise zu Vorrichtungen oder Einzweckmaschinen zusammengebaut werden können. Einzelne Bohreinheiten, die nur aus einem elektrischen Antriebsmotor und einer Bohrspindel bestehen, und ähnliche Schleif- oder Fräseinheiten mit getrenntem mechanischem Antrieb lassen sich immer zweckmäßig für bestimmte Sonderaufgaben zu Einzweckwerkzeugmaschinen zusammensetzen. Es ergibt sich damit eine ganz neue Richtlinie für die Art der zweckmäßigsten Investition, die prinzipiell auch für alle hydraulischen Normbauteile gilt: Ein Wegeventil, ein Arbeitszylinder, ein Stromregler oder eine Druckölpumpe läßt sich immer wieder für die verschiedensten Verwendungszwecke heranziehen, wenn eine Einzweckmaschine, in der diese Elemente verwendet wurden, für denjenigen Zweck, für den sie ursprünglich entwickelt wurde, nicht mehr benötigt wird. Es ergibt sich dadurch die Möglichkeit, diese einzelnen Bauteile während wesentlich längerer Betriebszeiten zu verwenden, als Maschinen, die nur einem bestimmten Verwendungszweck dienen.
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Ƶoebl, H. (1963). Langlebige Produktionsmittel durch Verknüpfung hydraulischer Elemente und mechanischer Normbauteile. In: Ölhydraulik. Springer, Vienna. https://doi.org/10.1007/978-3-7091-7625-2_13
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-7091-7625-2_13
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