Zusammenfassung
Das Universitätsorganisationsgesetz 1993 (UOG 1993) ist bereits die zweite Reform der Universitätsorganisation innerhalb des vergangenen Vierteljahrhunderts. Den Anstoß zu diesen Reformen gab die gewaltige Expansion des Hochschulsystems, die in Österreich Ende der sechziger Jahre eingesetzt hat. Dieses rasche Wachstum machte die Grenzen der traditionellen Ordinarienuniversität deutlich. Diese läßt sich vereinfacht als eine lose Assoziation professoraler Kleinfürstentümer beschreiben: Fast alle Entscheidungskompetenzen waren auf der Ebene des Ordinariats angesiedelt bzw. beim Professor, der diesen Lehrstuhl innehat. Ihm zugeordnet und in persönlicher Abhängigkeit zu ihm befand sich der wissenschaftliche Nachwuchs und das übrige Personal. Die Entscheidungsorgane auf der übergeordneten Ebene waren relativ schwach und bedeutungslos. Die Kollegialorgane auf Fakultäts- und Universitätsebene dienten im wesentlichen der Wahrung gemeinsamer Interessen, Dekan und Rektor sind die Repräsentanten dieser Kollegialorgane. Auch die Beziehungen zwischen Ordinarienuniversität und Staat gestalteten sich weitgehend freundschaftlich. Die staatliche Steuerung und Administration der kleinen Eliteuniversitäten erfolgte im Regelfall auf informellem und konsensuellem Weg.
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Pechar, H., Pellert, A. (1997). Die Reorganisation der österreichischen Universitäten. In: Grossmann, R. (eds) Besser Billiger Mehr. iff-Texte, vol 2. Springer, Vienna. https://doi.org/10.1007/978-3-7091-6539-3_18
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