Zusammenfassung
Bekanntlich unterscheidet sich das österreichische und das übrige kontinentaleuropäische Recht vom englischen Recht und dem Recht der USA dadurch, daß es versucht, für alle wichtigen Probleme gesetzliche Lösungen zu schaffen. Im englischen und US-amerikanischen Recht entnimmt man dagegen viele Problemlösungen aus „Leitentscheidungen“ Fällen, die als exemplarisch angesehen werden (leading cases). Im Bereich der ärztlichen Aufklärungspflicht und der mit ihr zusammenhängenden Arzthaftung hat man aber auch in Österreich und übrigens auch in Deutschland nur wenige gesetzliche Vorschriften zur Verfügung. In Österreich sind dies insbesondere § 110 des Strafgesetzbuches und § 8 Abs. 3 des Krankenanstaltengesetzes. Die Entwicklung der Rechtsprechung spielt daher eine erheblich größere Rolle als in anderen Rechtsgebieten. Daniela Engljähringer hat sich mit ihr eingehend auseinandergesetzt.
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Mayer-Maly, T. (1998). Die Entwicklung der österreichischen Rechtsprechung zur ärztlichen Aufklärungspflicht und zur Arzthaftung. In: Mayer-Maly, T., Prat, E.H. (eds) Ärztliche Aufklärungspflicht und Haftung. Medizin und Ethik. Springer, Vienna. https://doi.org/10.1007/978-3-7091-6450-1_6
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