Zusammenfassung
„In den im Reichsrathe vertretenen Königreichen und Ländern werden zum Zwecke der Vertretung des ärztlichen Standes,Ärztekammern ‘eingerichtet“. Dieser § 1 des Gesetzes vom 22. Dezember 1891 ist der Grundstein der Österreichischen Ärztekammer und seiner neun Länderkammern. Fast 90 Jahre später wurde durch Beschluß des 61. Österreichischen Ärztekammertages im Jahr 1980 bei der Österreichischen Ärztekammer ein eigenes Referat für Umweltschutz eingerichtet. Im Herbst 1987 wurde das Umweltschutzreferat vom 76. Österreichischen Ärztekammertag mit der Ausarbeitung von Ausbildungsrichtlinien für einen Umweltschutzkurs für Ärzte beauftragt. In Zusammenarbeit mit den Hygieneinstituten der medizinischen Fakultäten Wien, Graz und Innsbruck wurde ein erstes Curriculum für die Ausbildung zum „Umweltschutzarzt“ erstellt. Dieses Curriculum wird anhand der laufenden Erfahrungen ständig in Details an die aktuellen Bedürfnisse angepaßt. Im Rahmen der Umweltreferentensitzung der Österreichischen Ärztekammer wurde im Juni 1996 der einstimmige Beschluß gefaßt, den Begriff „Umweltschutzarzt“ durch den zeitgemäßeren Begriff „Umweltmedizin“ zu ersetzen.
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Oberfeld, G. (1999). Umweltmedizin. In: Polak, G. (eds) Das Handbuch Public Health. Springer, Vienna. https://doi.org/10.1007/978-3-7091-6398-6_48
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