Zusammenfassung
Bei der Befassung mit dem Problem des „Wesens der Werte“ wollen wir zunächst an die Ergebnisse unserer Überlegungen betreffend die Transzendenz der Welt anknüpfen. Wir haben diese im Vollzuge einer Kritik des naiven Realismus als „immanente Transzendenz“ bezeichnet, um die Bewußtseinsbezogenheit alles Seins hervorzuheben, und haben erkannt, daß auch die sogenannten idealen Gegenstände an dieser Bewußtseinsbezogenheit teilhaben, daß also der naive Piatonismus (für den freilich Platon selbst nicht voll verantwortlich gemacht werden kann) gleichen Einwänden unterliegt wie der naive Realismus.
This is a preview of subscription content, log in via an institution.
Buying options
Tax calculation will be finalised at checkout
Purchases are for personal use only
Learn about institutional subscriptionsPreview
Unable to display preview. Download preview PDF.
Anmerkungen
„Die Wissenformen und die Gesellschaft“, 1926, S. 59.
Sorgfältige Analysen zum Begriff des Wünschens enthält Sander, „Allgemeine Gesellschaftslehre“, Jena 1930, S. 52ff.
vgl. Kaufmann, „Strafrechtsschuld“, S. 18.
Vgl. hiezu die Kritik des Eudämonismus in seinem Werke „Der Formalismus in der Ethik und die materiale Wertethik“, 2. Aufl., Halle a. d. Saale 1921, S. 245 ff.
„Vom Ursprung sittlicher Erkenntnis“, Phil. Bibl., Bd. 5.
Vgl. Anm. 4.
Die Idee der sittlichen Handlung“, Jahrbuch f. Philosophie, HI, 1916, S. 16 ff.
„Ethik“, Berlin 1926.
Der Dualismus von stellungnehmenden und kenntnisnehmenden Akten wird — im Anschluß an Husserl — von Dietrich von Hildebrand entwickelt.
„Kritik der praktischen Vernunft“, I. Buch, 1. Hauptstück.
Die Frage des Verhältnisses von Sittengesetzen als Vernunftgesetz und göttlichem Willen bildet schon in der scholastischen Philosophie ein Hauptproblem. Hier steht dem Rationalismus des Thomas VON Aquino der Voluntarismus des Duns Scotus gegenüber.
Vgl. „Philosophische Rechtslehre und Kritik aller positiven Gesetzgebung“, Jena 1803.
Vgl. „Kritik der praktischen Vernunft“, Leipzig 1917, und „System der philosophischen Rechtslehre und Politik“, Leipzig 1924. Vgl. hiezu auch Vögelin, „Das Sollen im System Kants“, in Gesellschaft, Staat und Recht. Untersuchungen zur Reinen Rechtslehre, Wien 1931, S. 136–173.
Vgl. Scheler, „Formalismus“, S. 92 ff. und Hartmann, „Ethik“, S. 230 ff.
Author information
Authors and Affiliations
Additional information
Besonderer Hinweis
Dieses Kapitel ist Teil des Digitalisierungsprojekts Springer Book Archives mit Publikationen, die seit den Anfängen des Verlags von 1842 erschienen sind. Der Verlag stellt mit diesem Archiv Quellen für die historische wie auch die disziplingeschichtliche Forschung zur Verfügung, die jeweils im historischen Kontext betrachtet werden müssen. Dieses Kapitel ist aus einem Buch, das in der Zeit vor 1945 erschienen ist und wird daher in seiner zeittypischen politisch-ideologischen Ausrichtung vom Verlag nicht beworben.
Rights and permissions
Copyright information
© 1936 Julius Springer in Vienna
About this chapter
Cite this chapter
Kaufmann, F. (1936). Der Wertbegriff. In: Methodenlehre der Sozialwissenschaften. Springer, Vienna. https://doi.org/10.1007/978-3-7091-6001-5_6
Download citation
DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-7091-6001-5_6
Publisher Name: Springer, Vienna
Print ISBN: 978-3-7091-5967-5
Online ISBN: 978-3-7091-6001-5
eBook Packages: Springer Book Archive