Zusammenfassung
Die bisherigen Untersuchungen haben uns von immer neuen Aspekten her und mit immer wachsender Deutlichkeit vor Augen geführt, daß eine Überwindung des Methodenstreites in den Sozialwissenschaften nicht in der Weise denkbar ist, daß in jedem der strittigen Fälle durch eine inappellable philosophische Instanz eine bestimmte Methode als die allein richtige oder doch als die beste deklariert werden könnte. Vielmehr muß man trachten, empirische Anhaltspunkte für die Bewährung des einen und des anderen Verfahrens zu erlangen. Freilich wird auch die Besinnung auf die bisher mit Hilfe der einzelnen kontroversen Methoden erzielten Erfolge nur relativ selten die völlige Ausschaltung eines in weiten Kreisen der Forscher anerkannten Verfahrens zur Konsequenz haben, aber sie wird doch häufig zu einer — freilich niemals absolut endgültigen — Bestimmung der komparativen Praktikabilität (Tauglichkeit) der in Frage kommenden Methoden führen, und zwar nach mehreren Richtungen hin. Sie wird a) nach Festsetzung bzw. rationaler Nachkonstruktion der Erkenntnisziele und ihrer Rangordnung (die selbst wieder durch die „Praxis“ des Lebens oder durch die charakteristische Eigenart der Forscher nahegelegt sein mögen) erkennen lassen, daß die Idee einer die gesamten Sozialwissenschaften umspannenden Methodenhierarchie, die den Forschungsweg in seinen Hauptlinien vorzeichnen würde, aller Voraussicht nach nicht realisierbar ist. Man muß vielmehr in der Regel, wenn man zwischen zwei in Frage kommenden Methoden wählt, für die erlangten „Vorteile“ auch gewisse „Nachteile“ in Kauf nehmen.
Access this chapter
Tax calculation will be finalised at checkout
Purchases are for personal use only
Preview
Unable to display preview. Download preview PDF.
Anmerkungen
Vgl. oben S. 130 f.
Dieser Einwand wurde z. B. immer wieder gegen Kelsens Reine Rechtslehre erhoben. Eine kurze Erwiderung enthält seine Schrift: „Juristischer Formalismus und Reine Rechtslehre“. Heft 23 der Juristischen Wochenschrift, Leipzig 1929. Vgl. hiezu auch Kaufmann, „Logik und Rechtswissenschaft“, Tübingen 1922.
Vgl. seine „Soziologie“, Leipzig 1908.
Vgl. seine „Gesellschaftslehre“, 2. Aufl., Stuttgart 1928.
„Allgemeine Soziologie“, I. Teil, Beziehungslehre, II. Teil, Gebildelehre, München 1929.
Vgl. insbes. seine „Allgemeine Gesellschaftslehre“.
Eine gute Darstellung dieses Methodenstreites bei Oppenheimer, „System der Soziologie“, I. Bd. Allgemeine Soziologie, I. Halbband, Grundlegung, Jena 1922.
Vgl. auch unten S. 289 f.
Vgl. neben dem „Kapital“ insbes. seine Schrift „Zur Kritik der politischen Ökonomie“.
a.a. O., S. 169 f.
„Die Wissensformen und die Gesellschaft“, S. 6 ff.
Vgl. etwa H. Hartmann, „Psychiatrische Zwillingsstudien“, Jahrbücher für Psychiatrie und Neurologie, Bd. 50 und 51 mit zahlreichen Literaturangaben.
Als wichtige Versuche in dieser Richtung sind z. B. das Werk von Le Bon, „Psychologie der Massen“ (aus d. Französ. übersetzt), 2. Aufl., 1923 und Freud, „Massenpsychologie und Ich-Analyse“, 2. Aufl., Wien 1923, zu werten. Vgl. auch R. Wälder, „L’esprit, l’éthique et la guerre“, Institut international de coopération intellectuelle, Paris.
Die „Objektivierung“ stellt sich als Anonymisierung dar.
Und
Vgl. zur ersten Übersicht die Darstellung bei Rothacker, „Logik und Systematik der Geisteswissenschaften“ im Handbuch der Philosophie, München 1927.
Vgl. etwa für das Gebiet der Kunstgeschichte Dworak, „Kunstgeschichte als Geistesgeschichte“, München 1924 und Worringer, „Formprobleme der Gotik“, 13.-17. Taus., München 1922.
Von diesen Untersuchungen sind solche, welche auf den Vergleich der Methoden verschiedener Wissenschaften hinzielen, wohl zu unterscheiden. Unter letzteren sei auf das Buch von P. Oppenheim, „Die natürliche Ordnung der Wissenschaften“, Jena 1926, hingewiesen.
Author information
Authors and Affiliations
Additional information
Besonderer Hinweis
Dieses Kapitel ist Teil des Digitalisierungsprojekts Springer Book Archives mit Publikationen, die seit den Anfängen des Verlags von 1842 erschienen sind. Der Verlag stellt mit diesem Archiv Quellen für die historische wie auch die disziplingeschichtliche Forschung zur Verfügung, die jeweils im historischen Kontext betrachtet werden müssen. Dieses Kapitel ist aus einem Buch, das in der Zeit vor 1945 erschienen ist und wird daher in seiner zeittypischen politisch-ideologischen Ausrichtung vom Verlag nicht beworben.
Rights and permissions
Copyright information
© 1936 Julius Springer in Vienna
About this chapter
Cite this chapter
Kaufmann, F. (1936). Der Weg zur Überwindung des Methodenstreites. In: Methodenlehre der Sozialwissenschaften. Springer, Vienna. https://doi.org/10.1007/978-3-7091-6001-5_16
Download citation
DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-7091-6001-5_16
Publisher Name: Springer, Vienna
Print ISBN: 978-3-7091-5967-5
Online ISBN: 978-3-7091-6001-5
eBook Packages: Springer Book Archive