Zusammenfassung
Es kann hier nicht der Ort sein, das Kapitel Myom nach allen Richtungen zu beleuchten. Worauf es an dieser Stelle ankommt, ist einzig und allein, mit bestimmten Richtlinien dem Arzt an die Hand zu gehen, der sich bei der Häufigkeit der Myomleiden soundso oft in der Lage sieht, hierin klipp und klar zu raten. Vorangestellt muß werden, daß die Mitteilung der Diagnose Myom bei so mancher Frau im umgekehrten Verhältnis zu der Bedeutung des Leidens steht. Myome, die kaum der Tastung zugänglich sind, erbsen- und haselnußgroße Knötchen mit eben angedeuteter subseröser Wachstumsrichtung werden vielfach mit allem Ernst der Patientin dargestellt, die nun nicht eher ruht, bis sie dieses Leiden los ist, während in Wahrheit solche und auch beträchtlich größere Myome, solange sie beschwerdelos bleiben, zwar vermerkt, aber nicht behandelt werden sollen. Am besten hält man es so, daß man je nach der seelischen Veranlagung der Patientin, die man vor sich hat, von solchen Myomen zu ihr überhaupt nicht, sondern nur zu den Angehörigen redet. Recht wichtig erscheint es heutzutage, dann, wenn man die Überflüssigkeit der Behandlung betont, ausdrücklichst darauf hinzuweisen, daß für ein solches nicht behandlungsbedürftiges Myom auch die Röntgenbestrahlung nicht nur nicht angezeigt, sondern schlecht sein kann.
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Kahr, H., Müller, H.A. (1956). Richtlinien zur Beratung geschwulstkranker Frauen. In: Konservative Therapie der Frauenkrankheiten. Springer, Vienna. https://doi.org/10.1007/978-3-7091-5694-0_6
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