Zusammenfassung
Wir hatten es uns zur Aufgabe gemacht, in dem vorliegenden Heft den Anteil der Konstitution an der Ätiologie und Pathogenese orthopädischer Leiden klarzulegen. Was unter Orthopädie zu verstehen ist, darüber sind sich die Autoren im wesentlichen einig. Haglund definiert sie treffend als Pathologie und Therapie der Haltungs- und Bewegungsorgane. Widersprechender sind schon die Definitionen des Konstitutionsbegriffes bei den verschiedenen Forschern. Wir halten uns im folgenden an die Begriffsbestimmung J. Bauers, welcher als Konstitution eines Individuums die „Summe der durch das Keimplasma übertragenen, also schon im Momente der Befruchtung anlagemäßig gegebenen Merkmale und Eigenschaften“ bezeichnet, mithin „den Gesamtkomplex von Erbanlagen, der die Zugehörigkeit des werdenden Individuums zu seiner Spezies, Rasse und Familie sowie zu seinem Sexus bestimmt und bei der ungeheuren Mannigfaltigkeit und praktisch absoluten Originalität der Erbanlagenmischung den Grundstock der persönlichen Individualität ausmachte1“. Unsere Fragestellung spitzt sich demnach dahin zu, daß wir uns die Erforschung der Erbbiologie des peripheren Bewegungsapparates zum Ziele setzten.
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Aschner, B., Engelmann, G. (1928). Einleitung. In: Konstitutionspathologie in der Orthopädie. Konstitutionspathologie in den Medizinischen Spezialwissenschaften, vol 3. Springer, Vienna. https://doi.org/10.1007/978-3-7091-5425-0_1
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