Zusammenfassung
Dingliches Wohnrecht. Es ist längst erkannt, daß die Miete trotz ihrer Einreihung unter die Schuldverhältnisse sowohl nach deutschem,81) wie nach österreichischem82) Rechte zahlreiche dingliche Elemente in sich enthält und daß die durch den Mieterschutz verdeckte Entwicklungspendebz auch des normalen Mietrechtes auf eine stete Vermehrung dieser Berstandteile gerichtet ist.83) So liegt der Gedanke nahe, die Grundlage einer zweckmäßigen Neugestaltung des Mietrechtes in einer „Verdinglichung“ der Miete zu suchen. Jch habe in meinem Heidelberger Berichte darauf hingewiesen,84) daß due Wiedereinführung des hauptsächlich aus doktrinären Gründen abgeschafften Stockwerkseigentums aus doktrinären Gründen abgeschafften Stockwerkseigentums eines der Mittel sei, um zu einer befriedigenderen Gestaltung der Wohnungsverhältnisse zu galangen, und diese Unregung hat mehrfach Zustimmung gefunden.85) Noch weiter geht ein Vorschlag der neuesten Zeit,86) der die schuldrechtliche Miete durch ein der Wohnungsdienstbarkeit nachgebildetes „Heimrecht“ ersetzen will.
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Dieses Kapitel ist Teil des Digitalisierungsprojekts Springer Book Archives mit Publikationen, die seit den Anfängen des Verlags von 1842 erschienen sind. Der Verlag stellt mit diesem Archiv Quellen für die historische wie auch die disziplingeschichtliche Forschung zur Verfügung, die jeweils im historischen Kontext betrachtet werden müssen. Dieses Kapitel ist aus einem Buch, das in der Zeit vor 1945 erschienen ist und wird daher in seiner zeittypischen politisch-ideologischen Ausrichtung vom Verlag nicht beworben.
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Klang, H. (1931). Verdinglichung der Miete. In: Zur Neugestaltung des Mietrechtes. Springer, Vienna. https://doi.org/10.1007/978-3-7091-5358-1_7
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