Zusammenfassung
Diese Abhandlung beschränkt sich auf lebensgefährliche Verbrennungen. Lebensgefährliche Verbrennungen sind Verbrennungen 3. Grades und bedecken wenigstens 10% der Körperoberfläche. Eine Verbrennung 3. Grades zieht alle Hautschichten in Mitleidenschaft einschließlich aller zur Haut gehörigen Organe. Bei Brandwunden solcher Art kann eine spontane Epithelneubildung gewöhnlich nur vom Rande aus erfolgen, nachdem die von der Hitze zerstörten Gewebe entfernt und die Oeffhung langsam von Granulationsgeweben ausgefüllt worden ist. Da bei Verbrennungen dieser Art die Nervenendungen nicht freigelegt, sondern zerstört sind, sind sie weniger schmerzhaft als Verbrennungen 2. Grades. Gewöhnlich bekommt man eine Verbrennung 3. Grades nicht zu sehen. Verbrennungen 2. und 1. Grades befinden sich normalerweise an der Peripherie, und es ist oft erst nach vielen Tagen möglich, die genaue Tiefe der Zerstörung; zu erkennen. Eine Verbrennung 3. Grades ist nicht lebensgefährlich, wenn sie sich nicht über ein gewisses Ausmaß erstreckt und dadurch das physiologische Gleichgewicht stört.
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Ziffren, S.E. (1953). Neuere Auffassungen in der Behandlung von Verbrennungen. In: Salzburg, 4. bis 6. September 1952. Sechste Österreichische Ärztetagung, vol 6. Springer, Vienna. https://doi.org/10.1007/978-3-7091-5065-8_34
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