Zusammenfassung
Wenn in einem Zechengebiet ein Flöz abgebaut wird, so stellen sich oberhalb des abgebauten Flözes Bodenbewegungen ein, die ohne besondere Vorkehrungen Bauwerke gefährden können. Der Schutz der über dem Flöz stehenden Gebäude kann nun entweder durch bergmännische Vorkehrungen oder durch bauliche Sicherheitsmaßnahmen bewerkstelligt werden. Von den bergmännischen Vorkehrungen seien hier nur erwähnt das Stehenlassen von Sicherheitspfeilern, die das Hangende gegen das Liegende abstützen, der Versatz der Hohlräume im Abbaufeld durch Ausschlichtung oder in vollkommenerer Weise durch Einspülung (sog. Spülversatz) und besondere Abbauweisen. Durch alle diese Vorkehrungen kann aber das Hangende nicht unverrückbar in seiner ursprünglichen Lage erhalten werden und es stellen sich stets im Laufe der Zeit bis an die Bodenoberfläche herauf reichende Bodenbewegungen über dem Abbaufelde ein, wobei sich Mulden, sog. Pingen, in der Bodenoberfläche bilden, an deren Rändern manchmal auch Bodenhebungen auftreten.
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Schoklitsch, A. (1932). Die Gründung von Bauwerken in Bergbau-Senkungsgebieten. In: Der Grundbau. Springer, Vienna. https://doi.org/10.1007/978-3-7091-5032-0_32
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