Zusammenfassung
Wenn an der Baustelle für die unmittelbare Gründung ungeeignete Bodenschichten vorgefunden werden, so müssen diese entfernt werden, wenn das Bauwerk mittels eines Flachgründungsverfahrens gegründet werden soll. Solche ungeeignete Schichten sind, ohne Rücksicht auf die sonstigen Eigenschaften, alle Bodenschichten von der Bodenoberfläche bis zur Tiefe der Frostgrenze hinab, in denen sich im Winter beim Frieren und beim Auftauen Rauminhaltsänderungen abspielen, die Bewegungen des Grundwerkes verursachen könnten. Die Frostgrenze liegt in Mitteleuropa in etwa 1,0 m Tiefe, während der Frost in den nördlichen Gebieten Europas bis auf etwa 1,5 bis 2,0 m hinabreicht. In Nordsibirien liegt die Frostgrenze in großer Tiefe und man ist dort gezwungen, die Bauwerke auf ständig gefrorenen Boden zu gründen; um Bewegungen des Grundwerkes beim Auftauen und Frieren der Oberflächenschicht zu vermeiden, geht man dort aber mit der Gründungstiefe unter die Auftaugrenze hinunter.
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Schoklitsch, A. (1932). Die Entfernung ungeeigneten Bodens. In: Der Grundbau. Springer, Vienna. https://doi.org/10.1007/978-3-7091-5032-0_23
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