Zusammenfassung
Die Vereinten Nationen hatten das Jahr 1968 zum Jahr der Menschenrechte erklärt. Im Vordergrund sollte das Recht des Kindes stehen, in menschlicher Würde aufzuwachsen und die Familienplanung wurde zu einem lebenswichtigen Bestandteil der Menschenrechtskonvention bestimmt. Der Vorsitzende bei den Vereinten Nationen sprach dabei von der Freiheit von der Tyrannei übergroßer Fruchtbarkeit und alle Länder wurden zu einer weltweiten Kampagne für die Geburtenkontrolle aufgerufen. Das Recht, die Zahl der Kinder so weit als möglich selbstverantwortlich zu bestimmen, ist somit ein wesentlicher Bestandteil dieser Menschenrechtsdeklaration. Dieses Recht ist bereits von 57 Staaten der Welt inklusive der katholischen Kirche anerkannt. Wenn somit jeder Frau dieses Recht zugestanden wird, dann ist es ärztliche Aufgabe und ärztliche Verpflichtung, den Frauen die volle Information darüber zu geben, wie sie dieses Ziel realisieren können. Aus dieser Verpflichtung heraus haben sich, wie Sie wissen, in Österreich zu Beginn dieses Jahres 6 der großen Frauenkliniken zu einer Art Arbeitsgemeinschaft zusammengeschlossen und haben Beratungsstellen für verantwortungsbewußte Familienplanung errichtet.
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© 1970 Springer-Verlag Wien
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Husslein, H. (1970). Familienplanung. In: Tagungsberichte. Dreiundzwanzigste Österreichische Ärztetagung Wien, vol 23. Springer, Vienna. https://doi.org/10.1007/978-3-7091-4779-5_9
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