Zusammenfassung
Die chirurgische Behandlung des arteriosklerotischen Gefäßschadens kann infolge der Universalität des Leidens immer nur von palliativem Charakter sein. Wenn wir uns z. B. das Bild eines 3 Wochen nach Einsetzen einer Bifurkationsprothese an Herzinfarkt verstorbenen Patienten ansehen, dann erkennen wir, daß es uns wohl gelungen ist, die Ischämie der Beine durch Überbrückung der ursächlichen Beckenarterienverschlüsse zu beheben, daß aber die Überbrückung nicht von einem gesunden Gefäßbezirk in einen gesunden Gefäßbezirk erfolgte, sondern daß sowohl die Einstrombahn als auch die Ausstrombahn schwer arteriosklerotisch verändert sind. Aber nicht allein wegen dieses aktuellen Gefäßzustandes ist unser Vorgehen Palliativ, sondern auch wegen der Progredienz des Leidens, so sehen wir z. B. bei einem Patienten, welcher 8 Jahre nach einem Beckenbypass an einem zerebralen Insult verstorben ist, daß die Arteriosklerose gewissermaßen in die Prothese hineingekrochen ist, trotzdem haben wir dem Patienten 8 Jahre lang ein funktionstüchtiges Bein erhalten können.
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Denck, H. (1969). Die chirurgische Therapie des arteriosklerotischen Gefäßschadens. In: Zweiundzwanzigste Österreichische Ärztetagung Wien Van-Swieten-Kongreß. Österreichische Ärztetagung, vol 22. Springer, Vienna. https://doi.org/10.1007/978-3-7091-4684-2_11
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