Zusammenfassung
Man ist bei der Erörterung der Ätiologie des Schwachsinns gewöhnt, endogene und exogene Ursachen zu unterscheiden und einander gegenüberzustellen, man beschreibt also Formen, welche in der erblichen Konstitution begründet sind, und solche, welche in Gehirnschädigungen ihre Ursache haben, die freilich vom Augenblick der Zeugung an die Frucht treffen können. Nun liegt eine große diagnostische Schwierigkeit schon darin, daß ein „angeborener“ Schwachsinn nicht erbbedingt sein muß. Er kann ja während des intrauterinen Lebens sowie auch während der Geburt „erworben” sein. Weiters besteht dieselbe Tatsache besonders für den Schwachsinn zurecht, die uns auch bei der Epilepsie begegnen und uns somit noch des öfteren beschäftigen wird: „Konstitution“ und „exogene Faktoren“ sind nicht einander ausschließende Gegensätze, stehen keineswegs beziehungslos nebeneinander, sondern wirken in vielen Fällen zusammen, wirken ineinander. Man kann also garnicht selten in Fällen von Schwachsinn sowohl eine gleichsinnige hereditäre Belastung feststellen, wie sie auch Anhaltspunkte für eine erworbene Hirnschädigung ergeben; es scheint also, anders ausgedrückt, so zu sein, daß es eine konstitutionelle Prädisposition zu erworbenen zerebralen Störungen gibt.
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Asperger, H. (1952). Organische Störungen. In: Heilpädagogik. Springer, Vienna. https://doi.org/10.1007/978-3-7091-3594-5_5
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