Zusammenfassung
Kinder und Jugendliche, die Opfer einer Straftat wurden, sind im Strafverfahren mit unzähligen Belastungen konfrontiert: Nicht selten sind die ihnen gegenüberstehenden Beschuldigten nahe Angehörige, sie müssen gänzlich fremden Personen von zutiefst persönlichen Erfahrungen und Erniedrigungen möglichst detailliert erzählen, und für die in Rede stehende Tat gibt es außer ihnen keine anderen Zeugen. Auch für die Strafverfolgungsbehörden stellen kindliche bzw. jugendliche Opfer eine große Herausforderung dar, denn es gilt einerseits eine strafbare Handlung aufzuklären und anderseits jegliche psychische Beeinträchtigung für das minderjährige Opfer so gut es geht zu vermeiden. Die im Beitrag präsentierten Zeugenschutz- und Zeugenschonungsmaßnahmen verfolgen allesamt ein gemeinsames Ziel: Die Belastungen, die durch ein Strafverfahren zwangsläufig auf diese besonders schutzwürdige Opfergruppe und seine Angehörigen zukommen, sollen soweit wie möglich reduziert werden.
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Notes
- 1.
Der Beitrag entspricht dem Stand von November 2013. Etwaige rechtliche Änderungen bzw. Neuerungen in Literatur und Judikatur, die sich nach diesem Zeitpunkt ergeben haben, sind nicht berücksichtigt.
- 2.
Jede Person, die durch eine vorsätzlich begangene Straftat Gewalt oder gefährlicher Drohung ausgesetzt oder in ihrer sexuellen Integrität beeinträchtigt worden sein könnte.
Literatur
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Pühringer, L. (2016). Kinder und Jugendliche als Zeugen in einem Strafverfahren – aus juristischer Sicht. In: Völkl-Kernstock, S., Kienbacher, C. (eds) Forensische Arbeit mit Kindern und Jugendlichen. Springer, Vienna. https://doi.org/10.1007/978-3-7091-1608-1_18
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