Zusammenfassung
Wenn wir Menschen mit geistiger Behinderung in das „normale“ Leben einbeziehen wollen, können wir dabei den Themenbereich „Alter – Krankheit – Sterben – Tod – Trauer“ nicht aussparen wollen. Das wäre auch vergeblich, da sie mit diesen Themen ganz natürlich in Berührung kommen – sowohl in ihrem Zuhause, im Bereich Wohnen als auch in ihrem Arbeitsalltag. Menschen, die sie kennen und mögen, werden alt, krank und sterben. Auch sie selbst werden an sich Veränderungen im Laufe der Jahre erleben, werden Krankheiten durchgemacht und ganz normale körperliche Altersprozesse an sich bemerkt haben; vielleicht haben sie sich schon einmal Gedanken über ihr Lebensende gemacht.
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Notes
- 1.
Die Einwilligungsfähigkeit in die Durchführung oder Ablehnung einer vorgeschlagenen medizinischen Behandlung definiert sich nicht durch das Bestehen einer Betreuung für Gesundheitsfragen. Die Einwilligungsfähigkeit wird vom behandelnden Arzt immer bezogen auf die eine Situation und die eine zur Entscheidung anstehende Frage eingeschätzt, es gibt keine allgemeine und immer gültige Einwilligungsfähigkeit oder Einwilligungsunfähigkeit. Jede neue Situation verlangt eine neue Einschätzung.
- 2.
Angehörige sind nicht Betreuer eines Menschen mit geistiger Behinderung auf Grund ihrer Verwandtschaft. Auch Eltern und Geschwister sind nur dann Betreuer, wenn sie für Erwachsene als gesetzliche Betreuer bestellt sind (§ 1896 BGB).
- 3.
Vgl. Kapitel 4.3.
- 4.
Hier kommen wir an die Frage der Schweigepflicht. Wenn der Mensch mit geistiger Behinderung es nicht möchte, dass Informationen über seinen Gesundheitszustand und die anstehende Behandlung an andere Bezugspersonen weitergegeben werden, muss das unterbleiben. Wenn man mit ihm die Situation besprechen kann, kann man sicher auch mit ihm diese Frage besprechen.
- 5.
Eindringen von Fremdkörpern in die Atmung – Flüssigkeiten, Speisen, Speichel – mit (anfangs) nachfolgendem kräftigem Husten, der schwächer wird, bis aus den Aspirationen „stille Aspirationen“ werden – d. h. der Hustenreiz ist beeinträchtigt und bleibt dann aus.
- 6.
Angedickte Flüssigkeiten sind im Fließen langsamer, sodass mundmotorisch mehr Zeit bleibt, zum Schlucken einzustellen. Die Beratung über die Kostform und mögliche Hilfsmittel zur Nahrungsaufnahme ist unabdingbar und kann noch lange die künstliche Ernährung hinausschieben.
- 7.
Franke unter www.Team-PEM.de
- 8.
Wenn der erkrankte Mensch mit geistiger Behinderung das nicht entscheiden kann.
- 9.
Vgl. Kapitel 4.6.
- 10.
Baltscheit, Martin (2011). Die Geschichte vom Fuchs, der den Verstand verlor. (ohne Seitenzahl)
- 11.
Heine, Helme (2001). Der Club
- 12.
Erlbruch, Wolf (2006). Die große Frage. (ohne Seitenzahl)
- 13.
Vgl. Kapitel 6
- 14.
Varley, Susan (1996). Leb wohl, lieber Dachs. (ohne Seitenzahlen)
- 15.
Erlbruch, Wolf (2009). Ente, Tod und Tulpe. (ohne Seitenzahlen)
- 16.
Crowther, Kitty (2011). Der Besuch vom kleinen Tod. (ohne Seitenzahlen)
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Franke, E. (2012). Gespräche im Themenkreis Palliative Care. In: Anders leben - anders sterben. Springer, Vienna. https://doi.org/10.1007/978-3-7091-0988-5_5
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Publisher Name: Springer, Vienna
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