Zusammenfassung
Regelungen des Instanzenzuges betreffen die Frage, welche übergeordnete Behörde zur Entscheidung über eine Berufung zuständig ist. Diese Frage beantwortet sich in erster Linie nach den Verwaltungsvorschriften (vgl § 63 Abs 1 AVG), denen wiederum die Bundesverfassung verschiedene Grundsätze für die Ausgestaltung der Rechtsmittelzüge vorgibt. Im Folgenden wird auch gezeigt werden, wann gegen den Bescheid einer Behörde die Beschwerde an den VfGH und/oder den VwGH offen steht, ohne zu verkennen, dass es sich hiebei nicht um einen „Instanzenzug“ im eigentlichen Sinn handelt. Dem wird graphisch durch die Verwendung eines besonderen Pfeils (↑) und die Abgrenzung dieses Rechtszuges durch eine Trennlinie Rechnung getragen.
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Fister, M. (2011). Überblick über die Instanzen- und Devolutionszüge. In: Praktisches Verwaltungsverfahrensrecht. Springer Notes Rechtswissenschaft. Springer, Vienna. https://doi.org/10.1007/978-3-7091-0875-8_7
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