Zusammenfassung
Eine vielfach unbeachtete Problematik stellen dieWasserbenutzungsrechte und deren persönliche bzw dingliche Gebundenheit gemäß § 22WRG bei kommunalen Anlagen dar.277 Im Rahmen der Daseinsvorsorge wurden von den Gemeinden Wasserversorgungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen errichtet. Die Vorhaben in diesen Bereichen wurden bisher von den Gemeinden selbst, ihren ausgegliederten Unternehmungen (Trofaiach) bzw den beauftragten Unternehmen ausgeführt und die hiefür erforderlichen wasserrechtlichen Bewilligungen erworben. Gemeinsam ist beiden Bereichen, dass es sich um zentrale Anlagen (Hochbehälter, Brunnen, Quellfassung, Kläranlage) mit einem dazugehörigem Leistungsnetz zurWasserbenutzung handelt.
Vgl Oberleitner, WRG, § 22 Rz 15 ff.
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Jantschgi, G. (2011). Exkurs: Wasserbenutzungsrechte. In: Gemeindekooperationen innerhalb der Kleinregionen. Springer, Vienna. https://doi.org/10.1007/978-3-7091-0683-9_8
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