Zusammenfassung
Nach etwas mehr als zwei Jahren wurde die ÖNORM B 2110 überarbeitet. Das erscheint nicht günstig, weil ein in der Praxis so bedeutendes Regelwerk nicht unentwegt geändert werden sollte, um als grundlegende Leitlinie akzeptiert zu werden. Die Neuerungen waren aber größtenteils aufgrund der Insolvenzordnung notwendig, die am 1.7.2010 in Kraft getreten ist und die Konkurs- und Ausgleichsordnung abgelöst hat: Die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens kann nunmehr kein Grund für einen Vertragsrücktritt mehr sein. Abgesehen davon wurde nur die Wortfolge „sowie Abnahmeprüfungen“ in Pkt 6.2.8.10.1 und Verweise auf die — zurückgezogene — ÖNORM B 2114 gestrichen.
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Wenusch, H. (2011). Vorwort. In: ÖNORM B 2110. Springer, Vienna. https://doi.org/10.1007/978-3-7091-0493-4_1
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-7091-0493-4_1
Publisher Name: Springer, Vienna
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Online ISBN: 978-3-7091-0493-4
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