Zusammenfassung
Diese Tagung beschäftigt sich mit vielen Fragen, die im Reformprozess der letzten Jahre einen zentralen Platz eingenommen und auch einen prominenten Niederschlag im Lissabonner Vertrag gefunden haben. Für das Rechtsschutzsystem der Union gilt dies nicht, hier wurde offensichtlich von Beginn an kein besonderer Reformbedarf gesehen. So enthielt das dem Verfassungskonvent zu Grunde liegende sog Mandat von Laeken keine einzige Frage, die auf den Rechtsschutz Bezug nahm. Im Verfassungskonvent kam man aber doch an diesen Fragen nicht ganz vorbei, im Rahmen der Beratungen zur Charta und zum Beitritt zur EMRK2 wurden natürlich auch die Verfahren zur Durchsetzung der neuen Rechte mitberaten. In einer ursprünglich nicht vorgesehenen kleinen ad-hoc Arbeitsgruppe wurden dann auch spezielle Fragen zur Europäischen Gerichtsbarkeit und des Zugangs zu ihr bearbeitet. Ich selbst gehörte als Vertreterin des Europäischen Parlaments dieser Arbeitsgruppe an, deren Ergebnisse zwar bescheiden waren, sie haben aber wahrscheinlich genau deshalb in den Lissabonner Vertrag Eingang gefunden.
Die geäußerten Meinungen sind ausschließlich der Autorin zuzurechnen und nicht dem EuGH.
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Literature
EuGH, Rs C-91/05, Kommission/Rat, Slg 2008, I–3651.
Meinhard Schröder, Neuerungen im Rechtsschutz der Europäischen Union durch den Vertrag von Lissabon, DöV 2009/2, 63.
Siehe zB das Urteil in der Rs C-50/00 P, Union de Pequeños Agricultores, Slg 2002, I–6677 und die Anmerkungen von Jürgen Schwarze, Der Individualrechtsschutz gegen Rechtsnormen im europäischen Gemeinschaftsrecht, in Brenner / Huber / Möstl (Hg), Der Staat des Grundgesetzes — Kontinuität und Wandel, Festschrift für Peter Badura (2004) 1167; Anthony Arnull, Private Applicants and the Action for Annulment since Codorniu, CMLR 38, 2001, 7; Floris de Witte, The European Judiciary after Lisbon, Maastricht Journal of European and Comparative Law 15 (1) 2008, 43.
Peter-Christian Müller-Graff, Der Vertrag von Lissabon auf der Systemspur des Europäischen Primärrechts, Integration 2008, 123 (134) spricht von „etatistischer Entanalogisierung“.
ABl 2007 C 303, 17.
Christian Ranacher / Markus Frischhut, Handbuch Anwendung des EU-Rechts (2009) 428 mwN; Alexander Klingenbrunner / Julia Lemonia Raptis, Die Justiziabilität der Grundrechte-Charta nach dem Reformvertrag von Lissabon, JRP 16, 2008, 139 (144).
Siehe EuGH, Rs C-136/03, Dörr und Ünal, Slg 2005 I–4759.
Europäischer Rat, ABl 2010 C 115/01.
In der Regel wird auch ein eindeutiger Akt der Umsetzung von EU-Recht primär dem Mitgliedstaat zuzurechnen sein; siehe zu den verschiedenen Anknüpfungsmöglichkeiten sowie zur Gesamtproblematik Sebastian Winkler, Der Beitritt der Europäischen Gemeinschaften zur Europäischen Menschenrechtskonvention (2000) 51.
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Berger, M. (2011). Die Ausgestaltung der Neuerungen im Rechtsschutzsystem. In: Eilmansberger, T., Griller, S., Obwexer, W. (eds) Rechtsfragen der Implementierung des Vertrags von Lissabon. Schriftenreihe der Österreichischen Gesellschaft für Europaforschung (ECSA Austria), vol 14. Springer, Vienna. https://doi.org/10.1007/978-3-7091-0411-8_13
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