Zusammenfassung
Der Methode der Untersuchung der Personennamen nach sprachlichen Schichten liegt die Annahme zugrunde, daß in dem Gesamt-Namenbestand eines Bevölkerungskreises alle die Bedingungen siedlungs- und kulturgeschichtlicher Art nachweisbar sein müssen, die in dem Tun dieser Einwohnerschaft lebendige Spuren hinterlassen haben. Die Annahme ist richtig zu verstehen. Sie setzt eine ausreichend breite Namenkenntnis voraus. Die Aufzählung der Belege dürfte gezeigt haben, daß diese Bedingung für die Ubier im Rahmen des überhaupt zu Erwartenden erfüllt ist. Dabei behauptet sie nicht, daß alles, was sich im Gesamtverlauf der Geschichte in einem bestimmten Gebiet sprachlich abgespielt hat, seine Fortsetzung bis in die geltenden Personennamen (und in die bruchstückhaften Zeugnisse) gefunden haben müsse. Hier können völlige Verschiebungen der Bevölkerung älteste Spuren ausgelöscht haben, selbst wenn diese bei den Gelände-, insbesondere den Gebirgs- und Flußnamen mit ihren z. T. anderen Erhaltungsbedingungen, noch nachweisbar sind. Aber auch ein solch völliger Bruch, d. h. also die Schwierigkeit oder Unmöglichkeit, eine bestimmte frühe Schicht nachzuweisen, ist ein wichtiger Aufschluß. Vor allem aber ist die Bedeutung, die den aufgewiesenen Namenschichten zukommt, richtig zu verstehen.
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Literatur
Diese allgemeinen Überlegungen mindern natürlich nicht das Bedauern darüber, daß die Inschriftenpublikationen oft recht sparsam sind mit Hinweisen, die für die Altersbestimmung eines Denkmals wichtig sind. Wenn hier auch die neueren Sammlungen wesentlich über die fast nur auf die Konsulatsdatierungen beschränkten Angaben des CIL hinausgehen, so bleiben doch noch Lücken genug, die im Zusammenhang einer übergreifenden Untersuchung großer Inschriftenbestände nicht ausgefüllt werden können.
So erscheinen die sehr summarischen Datierungen, wie sie J. Scharf anwendet, eher irreführend als förderlich.
Die für manche Fragen wichtige genaue Aufgliederung der Einzelprägungen ist jederzeit an Hand der Belegliste möglich.
W. Schulze, Zur Geschichte lateinischer Eigennamen, 1904.
Zur Geschichte lat. Eigennamen, S. 422ff.; die Indices zu den Bänden des CIL haben auch keine ausreichenden Lösungen.
Mit zufälligen Homonymien hat man sich auf Schritt und Tritt auseinanderzusetzen (W. Schulze, 343), erst recht bei sprachlich unbestimmterem Gut.
Vgl. die o. S. 3 erwähnten Abhandlungen.
Vgl. die entsprechenden Untersuchungen o. S. 3.
Andere Unterscheidungen, wie die zwischen Individual- und Familiennamen (o. S. 64) u. a. können zunächst zurückgestellt werden.
Vgl. Die Namen der Treverer (o. S. 3, Anm.), S. 302ff.
Diese Zahlen sind natürlich jeweils aufzuschlüsseln; aber sie können einen ersten Eindruck von Umfang und Struktur des verfügbaren Vergleichmaterials vermitteln.
Vgl. für die Belege die o. S. 3 genannten Arbeiten.
Vgl. für die Belege und die nur ein- oder zweimal belegten Namenstämme und Formen die genannte Abhandlung S. 302 ff. Da damals keine Namenliste mit Angabe aller Belegstellen gegeben werden konnte, ist die genaue Unterteilung nur umständlich festzustellen.
Das gleiche gilt für die Stadt Rom selbst. Der Index CIL VI hat für Iulius rund 2800 Belege; es folgen Aurelius mit rund 2200; Claudius mit rund 2000; Flavius mit 1800; Aelius mit 1400; Valerius mit 1300; Cornelius mit 1200; Ulpius mit 1000 Belegen.
Zu gewissen Bedingungen des Auftretens der Zählnamen vgl. Schulze, 48ff.
Rhein. Mus. 98, 1955, 225ff.
Das Durchgehen einzelner Fundgruppen läßt es doch wahrscheinlich werden, daß die Fülle der lulii auf noch weitere besondere Bedingungen zurückgeht. Wenn in einem deutlich ländlichen Bezirk wie dem von Morken-Harff unter den Verehrern der Matronae Austriahenae rund 30% lulii sind, dann kann das kaum in irgendwelchen Beziehungen zu Bürgerrechtsverleihungen stehen. Der Gesamtbefund weist am ehesten auf amtlichen Einfluß in der Zeit der Landzuweisung an Ubier durch die Römer hin; vgl. die Abhandlung über den Dedikantenkreis der Matronae Austriahenae in den Bonner Jahrbüchern 162, 1962, bes. S. 122ff.
Vgl. auch die späteren Darlegungen über Aurelii in Soldateninschriften, S. 355.
Die ältesten bekannten Bürger Kölns, Jahrb. d. Köln. Geschichtsvereins, XII, 1930, 164ff. Da aber Valerius in Rom selbst außerordentlich häufig war, ist es kaum angängig, die Kölner Belege allzusehr zusammenzupressen.
Vgl. die bei den Namen der Treverer und der Mediomatriker einbezogenen Beobachtungen vor allem von J. B. Keune in den genannten Untersuchungen S. 311 und 261.
Vgl. dazu G. Werle, Die ältesten germanischen Personennamen, 1910; M. Schönfeld, Wörterbuch der agerm. Personen- und Völkernamen, 1911; auch S. Gutenbrunner, Die germ. Götternamen der antiken Inschriften, 1936, S. 10ff. u. ö.
Vgl. H. Schmitz, Col. Cl. Ara Agr., S. 145.
K. H. Schmidt, ZCP, 26, 284.
Vgl. Verf., Namen der Treverer, Rhein. Mus. 84, 312. Zu germanischen Ubersetzungs-namen Werle, S. 16 f.
Vgl. K. Meisen, Niederland und Oberland, Rhein. Vjbll. 15/16, S. 417ff.
Nesselhauf zu N 160 und N-L 149 hat die von P. Joerres, Bonner Jahrb. 100, 1896, 114ff., vorgebrachte Verbindung aufgenommen, nachdem A. Riese, Korr. Bl. Westdt. 2s. 24, 1905, 26, sie als unwahrscheinlich abgelehnt hatte; vgl. auch J. B. Keune bei Röscher, Mythol. Lex. VI, 170. Kaum richtig W. Schulze, 499, Anm.
Vgl. zu diesen Problemen Verf., Namen der Treverer, Rhein. Mus. 84, 311, mit Verweisung auf J. B. Keune, H. Krähe, G. Werle u. a. — Für die Anklänge an keltisches Namengut vgl. jetzt das Verzeichnis der in komponierten gallischen Personennamen auftretenden Elemente bei K. H. Schmidt, ZCP, 26, 33ff.
Vgl. u. S. 265 u. 355.
Vgl. dazu die drei Belege unter den wenig zahlreichen Tungrernamen; Ann. d. Hist. Ver. f. d. Niederrhein 155/56, S. 44f.
Zu Publicius, dem üblichen Beinamen für Freigelassene des öffentlichen Dienstes, vgl. Rhein. Vjbll. 18, 1953, 263. — Restitutus könnte im Zusammenhang mit gall. Ategnatos stehen und religiös mitbestimmt sein. — Was steht hinter der Beliebtheit von Acceptus bei den Treverern (T 15: U 5: M 0, vgl. die Verbreitung nach CIL XIII, Index p. 23) ?
Vgl. dazu H. Schmitz, CCAA, p. 112ff., 76ff., auch den Abschnitt „Fremde in Köln“ bei F. Fremersdorf, Denkmäler, II, 14ff.
Der Name ist unsicher gelesen, H. Schmitz, 97 u. ö., liest Lupulus.
Vgl. Leumann-Hoffmann, Lat. Gr., S. 223.
Vgl. dazu B. Doer, Die römische Namengebung, bes. S. 74ff.
Vgl. M. Bang, Die Germanen im römischen Dienst, 1906, S. 65 ff.
Vgl. Verf., „Zu Herkunft und Verbreitung der Namen auf — inius“, erscheint in den Rhein. Vjbll.
Vgl. u. S. 155 und 392. Die Vermutung keltischer Bildungsweise, die H. Finke anläßlich des Namens Primio der Inschrift F 290 äußert, ist kaum auf die Mehrzahl der — ion-Bildungen ausdehnbar.
Vgl. Rhein. Mus. 84, 310.
So H. Schmitz, CCAA, S. 49 u. ö.
Vgl. u. S. 330 zu den Kölner Aemilii (Klinkenberg, Jahrb. d. Köln. Gesch.-Vereins XII, 1930, S. 179ff.).
Bang, S.79.
Vgl. u. S.341.
Vgl. u. S. 392.
M. Gysseling, Germaans contra Keltisch in Oud-België, Wetenschappelijke Tijdingen XVII, 1957, 102. Manche der Eigentümlichkeiten bei W. Schulze, bes. S. 57ff.
Lat. Eigennamen, S. 487ff.
Diese germanische Stellung der Ubier wird neuerdings bezweifelt; vgl. Hachmann-Kossack-Kuhn, Völker zwischen Germanen und Kelten, 1962.
Leider ist der dort angekündigte Aufsatz „Neue Zeugnisse zur Sprache der Ubier“ nicht erschienen.
Vgl. H. Schmitz, CCAA, S. 97.
Vgl. Belege und Verbreitungskarte dieses Typs, Ann. d. Histor. Ver. f. d. Niederrhein, Heft 155/56, S. 48ff. u. S. 382.
Vgl. dazu W. Schulze, Lat. Eigennamen, 239, s. o. S. 139.
XIII 7300 (Mainz-Kastel); dazu ein Xantener Prätorianer (?), vgl. Bonner Jahrbücher 154, 119; zu den italischen Belegen s. Schulze und Index CIL VI (8mal).
Vgl. dazu Schulze, Lat. Eigennamen, 266, 424, o. S. 139.
Der Index XIII nimmt den aus 8110 entnommenen Namen nicht auf.
Vgl. S. Gutenbrunner, Germ. Götternamen, S. 15 u. ö., bes. 187.
Vgl. D. Detschew, Die thrakischen Sprachreste, 1957.
Gutenbrunner, 10. Das folgende Pla[könnte auf illyr. Plator weisen.
Vgl. Gutenbrunner, 11; etrusk. Ferven(n)ius (Schulze, 165 und 191) liegt zu weit ab.
Gutenbrunner, 11: aisl. prapr „schwatzhafter Mensch“.
Vgl. Gutenbrunner, 10 und 43f., mit Verweis auf Much gegen Schönfeld.
Wie Gutenbrunner, 15 u. 181, im Grunde ansetzt (zu germ, léhá „Sau“ = mlat. kfd).
Beispiele für die Schreibungen bei Schönfeld, XXII, und Gutenbrunner, 15 f
Hoops, Festschrift Paul 1902, Werle, S.42; Oxé Festschrift. Krefeld 1935, S. 176; Schönfeld, 282, zurückhaltend.
Vgl. Gutenbrunner, Germ. Götternamen, bes. S. 134ff.
So im Index XIII, p. 5.
Vgl. Gutenbrunner, 137, mit kritischer Auswertung von Grienbergers Argumenten und Beispielen wie Mahestinus.
Belege bei Schönfeld, XXIIf., Gutenbrunner, 16 u. ö.
Die keltisch-germanischen Namengleichungen, Corolla Lingüistica, Festschrift Sommer, 1955, S. 205; vgl. aber auch Gutenbrunner, 158; K. H. Schmidt, ZCP, 26, 160.
So Schönfeld, 124f., vom Germanischen aus, während Holder, 1, 2048, vom Keltischen aus ans Germanische denkt.
Nichts damit zu tun hat Caldonius, Schulze, 139, 219. Caldus als Cognomen (= calidus; Schulze, 138) kommt in CIL XIII nicht vor, so wie aller römisch-mittelländische Import das eigentümliche Nebeneinander Hald-/Cald- nicht erklären kann.
Vgl. dazu die durchstrichenen D und S-Zeichen bei G. Dottin, La langue Gauloise, S. 48.
Dagegen für die Götternamen etliche Beispiele: Hludena, Audrihenae, Halamardus, vgl. S. Gutenbrunner s. v.
Germ. Götternamen, S. 15; vgl. auch Schönfeld, S. XXII.
Wobei aber zu beachten ist, daß die Tenues von catu- unverschoben auftreten auch in ersten Kompositionsgliedern von Namen, in denen das zweite Kompositionsglied germanische Lautung zeigt: Catvalda (A. Scherer, a.a.O., S. 207); auch spät finden sich Namen mit Cathu-, vgl. Verf., Deutsch als Volksname, S. 36 und 173.
Gutenbrunner, 44, nach Much, 81 ff.; es kommen an weiteren Belegen Friagabis, Freio, Freioverus hinzu; auch Friomathina NL 188; inzwischen ist ein weiterer Friatto aus Bonn zu vermelden, BJ 161, 99.
Much, 31, vgl. Gutenbrunner, 66.
Pokorny bei Gutenbrunner, 249; auch K. H. Schmidt, ZCP, 26, hat nichts aus dem
Keltischen.
Vgl. die Zusammenstellungen und Verbreitungskarten in der Anm. 69 genannten Untersuchung über die Namen der Germani cisrhenani.
Zu dem Beispiel Vaerattius 12018 ist anzumerken, daß die Lesung nicht sicher ist. Gutenbrunner, 181, entscheidet sich mit Lehner, 362, für Erattius, der Index XIII hat Vaeratius, der Stein spricht für Vaerattius; das Problem bleibt das gleiche. Sonst findet sich Verattius nicht zufällig noch einmal im Nerviergebiet XIII3586. Die Abgrenzung gegen Veratius (CIL XIII 7 Belege, CIL VI etwa 50; vgl. Schulze, 379) ist schwierig; doch würde auch letzteres die Einwirkung starker Paenultima-Beto-nung in charakteristischer Lagerung erfahren haben.
Der Name des Flötenspielers Sidonius aus Köln hat nichts damit zu tun.
Gutenbrunner, S. 10 und 13.
Vgl. die Inschriften N 245ff.
Dazu meine Behandlung des Dedikantenkreises der Matronae Austriahenae, Bonner Jb. 162, 1963, bes. S. 116ff.
Die genaue Sammlung und Auswertung der zugehörigen Belege kann hier nicht gegeben werden. Das Rohmaterial bei Holder, Altcelt. Sprachschatz, III, 6 und 33, muß noch ebenso vermehrt wie gesichtet werden. Einen zweiten Beleg für Pattua verzeichnet N-L 124 aus dem Kreis Pforzheim. Aus dem Tungrer-Gebiet stammt Madicua, aus dem Treverergebiet Daguus usw.; aber eine Verbreitungskarte müßte noch erarbeitet werden.
Bis zur oberen Loire zu gehen, wie Gutenbrunner, 105, wenn auch mit Reserve, vorschlägt, ist nach dem Gesamtbefund nicht ratsam.
Es müssen auch die Bildungen auf — en(i)us herangezogen werden, vgl. u. S. 384.
So Finke zu Nr. 290.
Siehe u. S. 159.
Eine unsinnig ausgeweitete Liste ‚germanischer‘ Namen bringt J. Scharf, Studien zur Bevölkerungsgeschichte der Rheinlande auf epigraphischer Grundlage, 1938, S. 137f. Es ist schade, daß diese, dem Thema nach unserem Vorhaben am nächsten stehende Schrift so voreingenommen urteilt, daß selbst die vertretbaren Annahmen dadurch eher diskreditiert werden.
Die Bedenken, die W. Kaspers, Beitr. z. Namenforschung 8, 1957, 289ff., gegen unmittelbare Folgerungen von dem Auftreten dieser Endungen auf den sprachlichen Charakter der Namen selbst vorbringt, treffen nicht die hier gezogene Schlußfolgerung, daß das Auftreten germ. Flexionsformen als solches ein einwandfreier Beweis für das Bestehen entsprechender sprachlicher Voraussetzungen ist.
Am auffälligsten ist die Diskrepanz auf Matronendenkmälern wie XIII 7892 (Rö-dingen), wo den in Namen und Flexion germanischen Vatvims von einem ‚farblosen‘ T. lulius Vitalis ein Weihestein gewidmet wird.
Die Spuren eines germ. *Iaub- sind sehr schwach; vgl. E. Schröder, Deutsche Namenkunde, S. 66f.; doch s. Kluge-Mitzka Etym. Wb.17 s. v.
Das umfangreiche Verzeichnis von K. H. Schmidt, Die Komposition in gallischen Personennamen, Zeitschr. f. celt. Philol. 26, 1957, hat keinen einzigen Beleg dafür. Pokorny bei Gutenbrunner, S. 250, spricht von dem Fehlen dieser Wurzel im Keltischen insgesamt.
Vgl. Ann. d. Hist. Ver. f. d. Niederrhein, 155/56, S. 45.
Vgl. S. 148 und 152.
Vgl. die S. 167, Anm. 114, angeführte Abhandlung mit einer Verbreitungskarte aller Belege, u. S. 378.
Vgl. die matronae Andrusteihiae XIII 7995 u. ä.
Vgl. zu diesen auch durch Fluß-, Stammes- und Siedlungsnamen nahegelegten Überlegungen meine „Erläuterungen zur Karte der römerzeitlich bezeugten rheinischen Namen“ Rhein. Vjbll., 23, 1958, bes. S. 46ff.
Vgl. die räumliche Aufgliederung bei H. Schmitz (o. S. 7).
Wir ziehen dieses Beispiel heran, obwohl sein Bestand an Personennamen noch nicht in die vorliegende Untersuchung eingearbeitet ist, vgl. o. S. 12. Aber der Fund von 1958 hat die bisher geschlossenste Namenmasse im engeren ländlichen Ubiergebiet erbracht.
Vgl. meine Untersuchung über ‚das Namengut der Germani cisrhenani‘ (Lit.-Verz.) mit den dort angeführten Arbeiten von Cramer, Much, van de Weerd u. a.; ferner ‚Erlauterungen‘ (Lit.-Verz.), passim.
a Vgl. zu diesen Fragen P. Marchot, Sur le repeuplement de l’Eburonie. Zeitschr. f. rom. Philol. 48, 1928, S. 350ff.; ders., Sur le repeuplement du pays aduatique (Rev. belge de philol. et d’ist. 8, 1929, 5 ff.).
Vgl. neuerdings die Untersuchung von K. H. Schmidt über ‚Die Komposition in gallischen Personennamen‘, Zeitschr. f. celt. Philol. 26, 1957, S. 33ff., mit einem alphabetischen Verzeichnis aller in diesen Komposita auftretenden Namenselemente (zitiert als Schmidt).
Im Vergleich mit den germanischen Namen ist zu sagen, daß der Anteil Kölns an den germanischen Namen unter einem Drittel bleibt.
Man müßte in die Karte der Fundorte von Matronensteinen im Geschichtlichen Handatlas der deutschen Länder am Rhein, 1950, 10 b (vgl. auch M. Zender, Rhein. Vjbll. 10, 1940, S. 164) die Ergebnisse der sprachlichen Deutung einzeichnen. Trotz der größeren Beweglichkeit von Kulten würde das Bild Aufschlußwert besitzen, auch in dem Sinne, daß hier offenbar im Zusammentreffen germanischer und keltischer Anstöße sich etwas herausgebildet hat, was nicht mehr im Sinne von Schichten, sondern eher im Sinne von ‚Einschlägen‘ zu verstehen ist.
Vgl. für die Mediomatriker Rhein. Vjbll. 18, 265; für die Treverer Rhein. Mus. 84, 315.
Seine Weihung gilt Herculi et genio loci; der Vatername im Genitiv spricht für örtliche Bindungen; der Namenstamm Bell- setzt sich in Godesberg und Bonn, Gimio im südlich angrenzenden Treverergebiet fort, s. o. S. 174 u. 176.
Vgl. auch A. Bach, Deutsche Namenkunde, II, § 197 u. ö.
Vgl. bes. ‚Die Treverer zwischen Germanen und Kelten‘ (Trierer Zeitschr. 22, 1954, bes. S. 6ff. mit Karte).
Vgl. die Karte Ann. d. Histor. Ver. f. d. Niederrhein, 155/56, S. 51 u. S. 382.
Die Formen gehören zu dem bereits für das Gallische nachgewiesenen Stamm von kymr. tad ‚Vater‘. Ein vierter ubischer Beleg ist zweifelhaft; selbst wenn die bei Schmidt, 276, vorgeschlagene Ergänzung von XIII 8119 zu T]atuga[nius richtig ist, gilt das Zeugnis nicht für Bonn, sondern für den Fundort der Inschrift, nämlich Kirn.
Rhein. Mus. 84, 305 und 312.
Ann. d. hist. Ver. f. d. Niederrhein, 155/56, S. 45.
Vgl. dazu meine Bemerkungen ‚Sprache der Festlandkelten‘, 20. Ber. d. Röm. Germ. Komu f. 1930, S. 184f., und die Belege aus dem Trevererraum, Rhein. Mus. 84, S. 349 und 357. — Die Umsetzungen, die lateinisch-christliche Lehnwörter im Britannischen bei der Weitergabe an die Iren erfahren (ir. cruimther nach altkymrisch premier aus lat. presbyter), zeigen solche Möglichkeiten.
J. Klinkenberg, Bonner Jahrbücher 108, 1902, S. 86.
Vgl. zuletzt H. Schmitz, CCAA, S. 81 ff.
Vgl. dazu auch H. Schmitz, a.a.O., Fremersdorf, Denk, II.
Zu Einzelheiten vgl. H. Schmitz, CCAA, S. 87 ff.
Vgl. Finke zu 290.
Vgl. K. H. Schmidt s. v.
Vgl. zu diesen Fragen meine Abhandlung über den Dedikantenkreis der Matronae Austriahenae, Bonner Jb. 162, 1963, 107, bes. S. 129 ff.
Bella, nach einem Fund vom April 1963 in Köln bezeugt, ist eine Remerin des 1. Jh. Der Kölner Bellator wird auch im Namenstamm importiert sein.
Zum Material, Schmidt, S. 270 f.
Die Lesung Gutenbrunners, S. 210, würde für F 285 einen Sammo ergeben, der sehr gut zu den keltischen Sawo-Namen passen würde. Doch ist in der Publikation bei Finke kaum ein Ansatz zu dieser Lesung zu finden.
Die methodischen Besonderheiten der Schriftstellerzeugnisse übergehen wir.
Vgl. die Beispiele im Index XIII, p. 174.
Die angeführten Namen vom Typ Bouda, Touta usw. haben durchweg echten Diphthongen keltischer Wurzel.
Vgl. besonders H. Krahe, Lexikon altillyrischer Personennamen, 1929 und zahlreiche Arbeiten aus seiner Schule. Dazu J. Untermann, Die venetischen Personennamen, 1961; ders., Namenlandschaften im alten Oberitalien; entsprechende Arbeiten für etruskisch beeinflusste Gebiete von H. Rix. Insgesamt hat man den Eindruck, als ob die Namenforschung für die Gebiete des östlichen Oberitaliens, Dalmatiens, Pannoniens wesentlich weiter geführt und ausgewertet würde als für die rheinischen Gebiete; vgl. die bei F. Lochner-Hüttenbach, S. 42, gegebenen Hinweise.
So bei M. Schönfeld, Wb. d. altgerm. Personen- und Völkernamen, 1911, s. v.
Bd. I-III, Leipzig 1896ÍF.
Vgl. L. Weisgerber, Die Sprache der Festlandkelten, 20. Ber. d. Rom. Germ. Komm. 1931.
Die Liste der cives fremder Gemeinden für Köln zuletzt bei Schmitz, CCAA, 79ff., zusammen mit den entsprechenden Soldatensteinen; vgl. auch F. Fremersdorf, II. — Für das umstrittene Moritex XIII 8164a vgl. die Liste der Freigelassenen.
Zu den Meinungsverschiedenheiten über das Wort moritex vgl. H. Schmitz, CCAA, S. 129.
Vgl. H. Schmitz, CCAA, S. 185 ff.
So rechnet Finke zu 295 den nummularius M. Varenius Hermes auf Grund seines Cognomens zu den Freigelassenen; doch vgl. die Varenit in Lyon XIII 2037 u. S. 251; H. Schmitz, CCAA, 167.
Die Verweise auf servi im Index XIII, p. 201, sind nicht vollständig.
H. Schmitz, CCAA, 115.
Es zeigt sich immer mehr, daß die in den Bonner Jahrb. 162, S. 116ff., angeschnittene Untersuchung dieser — ua-Bildungen ziemliche Kreise zieht. Sie bedarf einer ausführlichen Sonderbehandlung, vgl. noch u. S. 379.
Siehe Ann. d. Hist. Ver. f. d. Niederrhein, Heft 155/56, S. 57, u. S. 377.
Vgl. zu pusinna und Reburrus die in der vorangehenden Anmerkung genannte Abhandlung S. 55.
Vgl. die Karte in der genannten Abhandlung S. 51 (u. S. 378) mit Belegsammlung.
Einzelheiten in meiner Untersuchung ‚Der Dedikantenkreis der Matronae Austriahenae‘, Bonner Jahrb. 162, S. 119 und 132ff. Vgl. weiter u. S. 384.
Für eine methodisch noch etwas weiter geführte Untersuchung eines solchen Namenkreises vgl. meine Behandlung der hier noch nicht einbezogenen 81 Personennamen der Verehrer der Matronae Austriahenae in Morken-Harff in den Bonner Jahrbüchern 162, S. 107ff.
CIL XIII, 2, 506.
Vgl. etwa zu der germanischen Liste o. S. 144.
Genauere Angaben in dem Abschnitt Christiana und der Kennzeichnung christlicher Namen, die die Indices zu den o. S. 13 f. genannten Inschriftensammlungen aufweisen. In die weitere Verarbeitung hineingestellt in den besonderen Untersuchungen über das frühe Christentum in den Rheinlanden, vgl. das Schrifttumverzeichnis. — Zu den frühchristlichen rheinischen Namen auch E. Ewig, Trier, 28 ff.
Vgl. W. Neuß, Anfänge des Christentums, S. 81; zur jüngeren Diskussion H. Schmitz, S. 259.
Vgl. als letzte Zusammenfassung den Katalog der Ausstellung des Rheinischen Landesmuseums Bonn ‚Kirche und Burg in der Archäologie des Rheinlandes‘, 1962.
W. Bader, St. Quirinus zu Neuß, 1955 und 1965; H. von Petrikovits, Novaesium, Führer des Rheinischen Landesmuseums zu Bonn anläßlich der Ausstellung ‚Das römische Neuß‘, 1957. Ein merkwürdiges Zusammentreffen ist es, daß der einzige
römerzeitliche Inschriftenbeleg der gallisch-germanischen Provinzen für den Namen Quirina (XIII 8559) aus Neuß stammt; Quirinus selbst ist auch nur einmal belegt (XIII 429 in Aquitanien); Quirinalis (XIII11083) stammt aus Bourges und gehört in anderen Zusammenhang.
Zu den Namen der Ursula-Jungfrauen vgl. auch H. Schmitz, S. 262.
B. Doer, Die römische Namengebung, 1937, S. 184ff.; H. Schmitz, S. 258.
Vgl. o. S. 177 und Bonner Jahrb. 154, S. 102, 121 f. und 128; seither H. Lieb zu N-L 52 Mallusius (Solothurn).
Zu dem viel behandelten Problem vgl. D. van Berchem, Le martyre de la légion thébaine, 1956; s. auch u. S. 289.
Es mag aber doch vermerkt werden, daß für spätere Zeiten das genannte Dreieck mit einer gewissen kulturellen Bedeutung wiederkehrt; vgl. R. Schützeichel, Köln und das Niederland, S. 10. Dazu jetzt Chr. B. Rüger, o. S. 8.
Bell. Gall. VI, 34ff.
Zur Geographie der Matronen-Kultstätten vgl. vor allem S. Gutenbrunner (Lit.-Verz.).
Vgl. Ritterling-Stein, S. 1ff. Zur Diskussion H. von Petrikovits, Rheinl., 16.
Die Angabe bei Strabo wird mit Recht (so wiederholt bei H. Schmitz) dahin präzisiert, daß es sich um einen allmählichen Ausbau der schon von Caesar eingeleiteten Verbindung handelte, und daß für die Umsiedlung auf das linke Rheinufer wohl eine längere Zeit (mindestens von Caesar bis 19 v. Chr.) anzusetzen ist.
Stein-Ritterling, S. 31.
Befehlshaber des Sechslegionenheeres waren u. a. L. Dominus Ahenobarbus, M. Vinicius, C. Sentius Saturninus, P. Quinctilius Varus, Stein, S. 25.
Stein, Röm. Beamte, S. 23 f.
Zu den wechselnden Namen des letzteren vgl. Prosopographia Romana 2II, 226.
Vgl. Stein-Ritterling, S. 97f.; über den Anteil der Bevölkerung und die Rolle, die das im Marstempel zu Köln aufbewahrte Schwert Caesars spielte, vgl. H. Schmitz, I, 147ff.
Einige auch für den Gang der Romanisierung wichtige Einzelheiten hebt H. Schmitz, I, 149ff., heraus.
Vgl. dazu H. von Petrikovits, Das römische Rheinland, 1960, S. 35ff.
Vgl L. Wirtz, Franken und Alamannen in den Rheinlanden bis zum Jahre 496, BJ 122, 1912, S. 170ff. — Fr. Steinbach, Das Frankenreich, Hb. d. deutschen Geschichte, hg. v. L. Just, Bd. I, Abschn. 2,19.
G. Eimer, Die Münzprägungen der gallischen Kaiser in Köln, Trier und Mailand, BJ 146, 1941, S. 1ff. Zum Ganzen H. Schmitz, CCAA, S. 207 ff., O. Doppelfeld, 1956.
H. Schmitz, CCAA, 218; die beiden gelöschten Konsulnamen der Inschrift N 201 sind also einzubeziehen.
Vgl. die Belege im CIL XIII (Index p. 65 f.).
Fasti des römischen Deutschland unter dem Prinzipat von E. Ritterling, mit Beiträgen von E. Groag, hg. von E. Stein, Wien 1932, bes. S. 45ff.
Doch könnte als Beleg dafür kaum der (etwas anders gelagerte) Fall herangezogen werden, in dem E. Groag, a.a.O., S. 101, vermutet, daß der Name des Cornelius Tacitus aus seiner Prokuratorenzeit in dem Beinamen des Matronenverehrers Corn(elius) Veru[s].. Tacitus aus Pattern (XIII 7862) fortlebe.
Da hier nicht auf Einzelheiten der römischen Heeresgeschichte einzugehen ist, sei für die sachlichen Angaben über Verwaltung, Truppenteile und Truppenstandorte ein für allemal verwiesen auf E. Ritterling-E. Stein, Die kaiserlichen Beamten und Truppenkörper im römischen Deutschland unter dem Prinzipat, Wien 1932, sowie auf K. Kraft, Zur Rekrutierung der Alen und Kohorten an Rhein und Donau, Bern 1951.
a M. Bang, Die Germanen im römischen Dienst, S. 81 f.
Vgl außer den o. S. 13 f. genannten Arbeiten von Stein-Ritterling und K. Kraft noch W. Wagner, Die Dislokation der römischen Auxiliarformationen in den Provinzen Noricum, Pannonien, Moesien und Dakien von Augustus bis Gallienus, 1938.
Doch vgl. S. Gutenbrunner, Die germ. Götternamen, 1936, S. 146.
Hinweis v. Petrikovits s. CIL XII 2234.
Für alle näheren Angaben vgl. Ritterling, Realencyclopädie, XII, Sp. 1376–1380; Stein-Ritterling, Die kaiserlichen Beamten und Truppenkörper..., S. 91 ff.; CIL XIII, pars VI, S. 1 ff., Index XIII, S. 82; Riese, Nr. 451 ff.; M. Siebourg, Lit.-Verz.
Vgl. F 274; Ritterling-Stein, 123.
Rheinische Vierteljahrsblätter 20, 1955, S. 192ff.
Es wäre zu hoffen, daß im Zusammenhang mit den seit 1959 laufenden Ausgrabungen in den letzten (jetzt der Bebauung verfallenden) freien Teilen des Bonner Legionslagers die Unterlagen geschaffen werden, um einmal den Gesamtkomplex einer römischen Legion durchzuarbeiten — wobei der Wunsch doppelt drängend wird, daß mindestens ein Stückchen dieser historischen Stätte zu einem dauerhaften Erinnerungszeichen ausgestaltet wird. [Korr.-Note: Diese Hoffnung hat sich inzwischen als illusorisch erwiesen.]
Vgl. E. Groag bei Ritterling-Stein, Fasti, S. 68, 95 f. u. ö.
Zum Umfang des Lagerterritoriums vgl. H. von Petrikovits, o. S. 7.
Rhein. Vjbll. 20, 199.
Vgl. Rhein. Vjbll. 20, 200f.
Vgl. Bonner Jahrbuch 154, S. 127.
Rhein. Vjbll. 20, 202ff.; dazu jetzt N-L 254.
Vgl. die Untersuchung der—inius-Bildungen u. S. 386.
Vgl. Index zu CIL VI.
Siehe Rhein. Vjbll. 20, 209 und o. S. 289.
Vgl. die Belege Rhein. Vjbll. 20, 206ff.
Vgl. dazu G. Forni, Reclutamento, 87, und K. Kraft, Rekrutierung, 53 ff.
Vgl. die Namen in der Liste Rhein. Vjbll 20, 206ff.
Vgl. dazu K. Kraft, Rekrutierung, S. 74.
Über die Verleihung von latinischem und römischem Bürgerrecht in den rheinischen Provinzen vgl. Stein-Ritterling, S. 7. Zu den Agrippinenses vgl. u. S. 342.
Zur Verleihung der Civität an peregrine Anhörige von Auxiliarformationen s. vor allem jetzt K. Kraft, Rekrutierung, S. 106ff. Zur Praxis in den Legionen die bei Stein, Kaiserl. Beamte, S. 7, angeführte Literatur.
Stein, a.a.O., 7f.,108f.
Es scheinen hier noch eingehendere Untersuchungen nötig zu sein; die Kriterien, nach denen K. Kraft, S. 70ff., von den Namen aus entscheiden will, ob die Träger Peregrine oder Inhaber latinischen Rechts oder schließlich römische Bürger waren, brauchen nicht unmittelbar alle Fälle zu treffen; sie würden aber generell zu der Folgerung führen, daß Verschiebungen des Status, wie sie gerade im Zusammenhang mit dem Heeresdienst häufig eintraten, entsprechende Namensänderungen nach sich zogen.
Zuletzt K. Kraft, a.a.O., S. 70ff.
K. Kraft, a.a.O., S. 127, auch mit der Erörterung von Sonderfällen.
Stein, Kaiserl. Beamte und Truppenkörper, S. 109 f.
‚Zentraler Reichspolizeichef‘, Stein, S. 85.
Die Belege in der Liste Rhein. Vjbll. 20, 206ff.
Die etwas undurchsichtige Geschichte der Bronzetafel CIL XIII 8053, gefunden angeblich in Mainz, der Herkunft nach aber sicher in die Germania inferior gehörig, sollte wegen der Einordnung der immerhin neun dort genannten Minervier noch genauer untersucht werden. Sie gilt als Dedikationstafel, vgl. CIL.
Wenn auch noch Fragen genug anschließen, vor allem für die Unterscheidung von echten Grabsteinen und Denksteinen (teils zu Lebzeiten, teils an anderen Orten gesetzt) und die Einstellung zum Toten, die sich aus dem Text ergibt.
Vgl. zur Herkunft der Ärzte und Sanitäter Kraft, 20 f.
Vgl. H. Lehner, Bonner Jahrb. 135, 1930ff.; die Inschriften auch bei N 145–212, 214–218.
Vgl. S. Gutenbrunner, Die germ. Götternamen, S. 123 und 130.
Gutenbrunner, S. 159fF.
N 186–195.
Zeitschr. f. celtische Philol. 20, 391.
Vgl. die Belege Rhein. Vjbll. 20, 206ff., dazu die Hinweise auf die — inius-Bildungen u. S. 386.
Vgl. Stein, Kaiserl. Beamte und Truppenkörper, S. 274 ff.; Fiebiger REIH 2645 f.; zur Geschichte der Flotte insgesamt L. Wickert, Die Flotte der römischen Kaiserzeit, Würzburger Jahrb. IV, 1949, 100ff.
Tac. hist., I, 58; vgl. Bang, 77.
H. Schmitz, CCAA, S. 76.
Die Belege bei R. St., Fasti, S. 131 ff. Zur Pertmax-lnschtift Kolbe, BJb. 162, 407ff.
H. Schmitz, pass., L. Wickert, a.a.O.
Für außerhalb von CIL XIII inschriftlich bezeugte Angehörige der dassis Germanica vgl. Stein, Kaiserl. Beamte, 274 ff. Die beiden oben genannten Praefekten M. Manlius Felix (III 726) und M. Pomponius Vitellianus (VIII 9327) kennen wir aus späteren Stationen. In Arles (XII 681) ist dem emeritierten Trierarch L. Domit. Domitianus von Cocceia Valentina der Grabstein gesetzt. Aus Arsoli (Année épigr. 1899, Nr. 97) stammt der Stein eines Flottensoldaten mit rein thrakischem Namen.
Wobei unsicher ist, ob in Provincialis eine Herkunftsangabe (Provincia Narbonensis) steckt; jedenfalls verzeichnet der Index XIII Provincialis auch mehrfach als Cognomen.
Vgl. nach H. Nissen M. Bang, Die Germanen im römischen Heer, 1906; A. Riese, Das rheinische Germanien in den antiken Inschriften, 1914, Nr. 2270ff., 2361 ff.; H. Schmitz, Col. Cl. Ara Agripp., S. 62ff., und W. Binsfeld.
Der Name eines achten (VI 8805) ist verloren.
Zur Stellung der corpore custodes, der Germant Germankiani usw., vgl. Bang, 63 ff. und 70. Aus der Zeit, in der man diese durchweg für Sklaven hielt, stammt wohl die öfters anzutreffende Notiz über einen ubischen Sklaven; es handelt sich um Bassus VI 4337.
Siehe Ritterling-Stein, Fasti, 142 und 151.
Tac. hist., IV, 18 und 28; vgl. Bang, 41; Stein, Kais. Beamte, 221.
Claudia als (Tribus oder) Heimatangabe? Zu Cocceius vgl. auch VI 3311, o. S. 56, unter Ulpius Victor (Erbe eines Kölners); vgl. den Veteran der ala Noric. (100 n. Chr.) 8243, o. S. 291; Cocceia XII 681, o. S. 333; weiter N 153, o. S. 304.
Die kaiserl. Beamten und Truppenkörper, S. 260ff.
Vgl. neuerdings W. Schmitz, CCAA, S. 62 ff., und vor allem W. Binsfeld, vgl. Lit.-Verz.
Einzelheiten bei H. Schmitz bes. S. 57f.
Vgl. zu den dahinterstehenden Verschiebungen und Problemen H. Schmitz, CCAA, S. 62; jetzt vor allem W. Binsfeld.
Bang, S. 81 f., andere denken an die leg. V oder eine Auxiliarformation, aber welche ?
Kraft, S. 198.
Vgl. CIL II484; H. Schmitz, CCAA, S. 72.
CIL XII 674; vgl. H. Schmitz, 72f.
Vgl. dazu Nesselhauf, a.a.O., und H. Schmitz, S. 89.
Vgl. unter dem Gesichtspunkt der Entwicklung des Stadtnamens auch W. Binsfeld.
Vgl. L. Nagy, Germania 15, 261, und 16, 290; dazu Egger, Anz. d. Österreich. Akad. d. Wiss. 88, 1951, 210ff.; Alföldi, Ur-Schweiz XVI, 1952, 7 f., H. Schmitz, 73ff., und W. Binsfeld, 149 ff.
Zu der Frage nach auswärtigem Geburtsort von cives Agrippinenses vgl. die Ausführungen von H. Schmitz zu der Inschrift XIII 8283 (CCAA, S. 62).
Jahrb. d. Köln. Geschichtsvereins 12, 1930, 185ff.
Die Zurechnung zur tribus Claudia ist nach Ritterling-Stein, Fasti, S. 132 (Camilia) zu überprüfen.
Herkunft von Cassius aus der Eifel? bei J. B. Keune u. a.
Vgl. Bonner Jahrb. 154, S. 123 und 126.
Rev. Publ. Epigr. 1950, Nr. 46.
Zu germ. Einschlägen im röm. Heereswesen vgl. über Bang hinaus K. F. Stroheker, Zur Rolle der Heermeister fränk. Abstammung im späten 4. Jh. (Historia IV, 1955, 314ff.) und Ensslin, Germ. i. röm. Dienst, Gymn. 52, 1941, 5ff.
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Weisgerber, J.L. (1968). Die sprachliche Schichtung der Ubiernamen. In: Die Namen der Ubier. Wissenschaftliche Abhandlungen der Arbeitsgemeinschaft für Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-20478-7_3
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